Hauptversammlung der Softing AG am 20.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts, des
gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts, des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Bei einem Konzernergebnis von 0,985 Mio. Euro und einem Ergebnis
je Aktie von 0,19 Euro ist die Dividende in Höhe von 0,11 Euro je Aktie
zufriedenstellend.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Das Softwareunternehmen hat sich im Geschäftsjahr 2010 nach dem
Krisenjahr 2009 gut erholt und setzt mit den Umsatzerlösen von 31,6 Mio.
Euro und einem positiven Konzernergebnis sein Wachstum fort.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Kontroll- und Beratungsfunktion im
vollen Umfang gerecht geworden.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen die Bestellung der KPMG Bayerische
Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011.
TOP 6
Beschlussfassung über Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Zustimmung unter Vorbehalt, dass Dipl. Ingenieur und Dipl.
Informatiker tatsächlicher Beruf im Sinne des § 123 AktG ist.
TOP 7
Beschlussfassung über eine Ergänzung von § 16 der Satzung (Ort und
Einberufung) um einen neuen Absatz 4 zur Anpassung an das ARUG
Zustimmung
Begründung: Wir sehen durch die Satzungsänderung keine wesentlichen
Nachteile für die Minderheitsaktionäre.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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