Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 20.05.11



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Hauptversammlung der Softing AG am 20.05.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Bei einem Konzernergebnis von 0,985 Mio. Euro und einem Ergebnis je Aktie von 0,19 Euro ist die Dividende in Höhe von 0,11 Euro je Aktie zufriedenstellend.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Das Softwareunternehmen hat sich im Geschäftsjahr 2010 nach dem Krisenjahr 2009 gut erholt und setzt mit den Umsatzerlösen von 31,6 Mio. Euro und einem positiven Konzernergebnis sein Wachstum fort.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Kontroll- und Beratungsfunktion im vollen Umfang gerecht geworden.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen die Bestellung der KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011.

TOP 6
Beschlussfassung über Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Zustimmung unter Vorbehalt, dass Dipl. Ingenieur und Dipl. Informatiker tatsächlicher Beruf im Sinne des § 123 AktG ist.

TOP 7
Beschlussfassung über eine Ergänzung von § 16 der Satzung (Ort und Einberufung) um einen neuen Absatz 4 zur Anpassung an das ARUG

Zustimmung
Begründung: Wir sehen durch die Satzungsänderung keine wesentlichen Nachteile für die Minderheitsaktionäre.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.