Hauptversammlung der itelligence AG am 26.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem
Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Das Unternehmen zahlt jetzt zum dritten Mal (hintereinander) eine Dividende, nachdem wegen der hohen Anlaufverluste in den ersten 10 Jahren nach dem Börsengang keine Zahlung erfolgte. Mit 0,14 € entspricht sie allerdings nur 36% des Konzern-Gewinns pro Aktie. Angemessener wäre eine Dividende von 0,20 € pro Aktie, auch im Hinblick auf den Nachholbedarf. Trotz des Kapitalbedarfs des Unternehmens für weitere Akquisitionen (4 in 2010) wird wiederum deutlich auf eine Dividendenpolitik von ca. 50% des Konzern-Gewinns hinzuweisen sein.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Das Unternehmen hat ein neues Rekordjahr erlebt mit deutlichen Zuwächsen beim Umsatz (+ 24% auf 272 Mio €),beim EBITDA und beim EBIT (je + 21%) sowie insbesondere beim Ergebnis pro Aktie (um + 39% auf 0,39 €). Weiterhin ist erstmalig mehr als die Hälfte des Umsatzes außerhalb Deutschlands gemacht worden. Die Internationalisierung mit dem Kundenschwerpunkt Mittelstand ist sehr erfolgreich. Außerdem ist das Unternehmen gut auf weiteres Wachstum - sowohl organisch wie auch durch Akquisitionen - eingestellt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand - soweit erkennbar - beraten und kontrolliert. Seine Rolle ist allerdings begrenzt, da die Großaktionärin NTT (Japan) über knapp 90% der Aktien verfügt und zunehmend bei internationalen Projekten und bei der Finanzierung des Unternehmens beteiligt ist.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von KPMG bestehen keine Bedenken. Die bisherigen Prüfungen sind ohne Beanstandungen erfolgt. Das Prüfungsteam wird periodisch ausgetauscht.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|