Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 27.05.11



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der Balda AG am 27.05.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2010, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Das Unternehmen ist operativ nicht erfolgreich gewesen. Nach dem Rückzug aus dem Segment TOUCH SCREEN geriet es vor dem Geschäftsjahr 2010 in große Turbulenzen, aus denen sie ein neues Team von 2 Vorstandsmitgliedern herausführen sollte. Sie haben versucht, in der neuen Struktur mit den 3 Segmenten MOBILCOM, ELECTRONIC PRODUCTS und MEDICAL ein ausgeglichenes operatives Ergebnis zu erzielen. Dieses Ziel ist weit verfehlt worden. Bei einem Umsatz von lediglich 141 Mio. € ist ein operativer Verlust (EBIT) von 37,4 Mio. € eingefahren worden. Ein Grossteil dieses Verlustes ist auf außerordentliche Maßnahmen in den Segmenten zurückzuführen.
Positiv hat sich die Neubewertung von Anteilen an dem Produzenten von Touch Screens, TPK, aufgrund dessen Börsengangs ausgewirkt. Durch den Verkauf von Anteilen an TPK und Wandlung von Genussrechten im Nominalbetrag von 34,2 Mio. € hat das Unternehmen einen Gewinn vor Steuern von 93,3 Mio. € erzielt und ist jetzt nahezu schuldenfrei. Eine Akquisition im Segment MEDICAL wird angestrebt.
Der Vorstand hat also operativ weitgehend erfolglos, insgesamt aber glücklich und finanziell mit Erfolg gearbeitet. Die Probleme der Vergangenheit sind ihm nicht anzulasten. Der Vorstandsvorsitzende ist im Februar 2011 ausgeschieden. Der vorherige Finanzvorstand ist bis auf weiteres Alleinvorstand. Bezüglich der Zukunft besteht Hoffnung, aber auch weiterhin erhebliche Skepsis.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat offensichtlich alle Maßnahmen des Vorstands mitgetragen und insofern seinen Anteil zum derzeitigen finanziellen Zwischen-Erfolg beigetragen. Kritisch zu hinterfragen bleibt die Repräsentanz verschiedener Minderheitsaktionäre. Auch im Hinblick auf die beabsichtigte Verkleinerung des Gremiums (siehe TOP 9).

TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von Deloitte&Touche bestehen keine Bedenken.

TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

Zustimmung
Begründung: Es besteht die erklärte Absicht, das Segment MEDICAL durch eine bedeutende Akquisition zu erweitern. Hierbei könnte die vorgeschlagene Ermächtigung (bis 10% der Aktien) ggf. hilfreich sein.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), über den Ausschluss des Bezugsrechts, über die Aufhebung einer bestehenden Ermächtigung zur Begebung von Genussrechten sowie über die Aufhebung der bestehenden bedingten Kapitalien und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und eine entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Das vorgeschlagene Volumen von 200 Mio. € mit Wandlungsrechten über ca. 35% des Grundkapitals geht in der derzeitigen Situation des Unternehmens deutlich zu weit. Akquisitionen stehen nur im Segment MEDICAL an, die aus Eigenmitteln der Gesellschaft bestritten werden können. Sie verfügt über Finanzanlagen von 627 Mio. €. Nach dem Kapitalverzehr der letzten Jahre ist Zurückhaltung geboten bei Kapitalmaßnahmen.

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals, über den Ausschluss des Bezugsrechts und über eine entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Hier gilt sinngemäß das Gleiche wie zu TOP 7. Ein genehmigtes Kapital von 50% des Grundkapitals geht zum einen grundsätzlich über die Vorstellungen der SdK hinaus, da es geeignet wäre, den Charakter der Gesellschaft und den Wert und die Art der Beteiligung von Aktionären maßgeblich zu verändern. Zum anderen wäre eine derartige Kapitalerhöhung aber auch in der akuten Situation des Unternehmens und vor dem Hintergrund der Probleme der letzten Jahre ohne Beteiligung der Hauptversammlung nicht geboten.

TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung der Aufsichtsratsvergütung

Ablehnung
Begründung: Zwar ist grundsätzlich einzuräumen, dass eine Beschränkung auf eine fixe Vergütung von wesentlichen Kommentatoren vorgeschlagen wird. Auf der anderen Seite sollte der Aufsichtsrat aber in der speziellen Situation der Balda AG ein besonderes Augenmerk auf nachhaltiges und wertschöpfendes Wirtschaften haben. Und deshalb auch in seiner Vergütung eine dementsprechende Komponente haben. Außerdem führt das vorgeschlagene System zu einer Erhöhung der Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder, was in der gegebenen Schieflage des Unternehmens nicht zu vermitteln ist.

TOP 9
Beschlussfassung über eine Änderung von § 10 der Satzung (Verkleinerung des Aufsichtsrats)

Zustimmung
Begründung: Aufgrund der jetzt schon relativ geringen Größe des Unternehmens und der absehbaren und gewollten Verkleinerung ist eine Reduzierung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder sinnvoll. Es muss aber darauf geachtet werden, dass die künftige Zusammensetzung möglichst repräsentativ sein wird.

TOP 10
Beschlussfassung über eine Änderung von § 17 der Satzung (Übertragung der Hauptversammlung)

Zustimmung
Begründung: Es ist sachlich begründet, die Entscheidung über die Bild- und/oder Tonübertragung der Hauptversammlung in die Entscheidungsbefugnis des Versammlungsleiters zu legen statt wie bisher dem Vorstand zuzuweisen.

TOP 11
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung des Vorstands

Ablehnung
Begründung: Die variable Vergütung des Vorstands ist bisher lediglich vom operativen Konzernergebnis (EBIT) abhängig. Eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung ist bisher nicht vorgesehen. Eine langfristige Orientierung des Unternehmens - und damit der Arbeit des Vorstands - ist aber geboten. Speziell aufgrund der ständigen Wechsel von Strategie und Organmitgliedern der Balda AG in den letzten Jahren.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.