Hauptversammlung der Wacker Chemie AG am 18.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2010, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31.12.2010 und des zusammengefassten Lageberichts für
das Geschäftsjahr 2010 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2010 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung:
Auch wenn die Dividendenauskehrung noch nicht die von der SdK geforderte in etwa hälftige Teilung des Konzernjahresüberschusses zwischen Gesellschaft und Aktionär erreicht hat, ist die Dividendensteigerung gegenüber dem Vorjahr ansehnlich. Diesen positiven Trend honoriert die SdK mit einer Zustimmung zur Beschlussvorlage.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung.
Begründung:
Die Gesellschaft hat sich im Jahr 2010 sehr gut entwickelt und sowohl in
Bezug auf den Umsatz und auf das Ergebnis neue Rekordwerte erzielt. Auch für
die Zukunft scheint die Gesellschaft bestens aufgestellt zu sein und man
scheint auch die Probleme in der Sparte Siltronic in den Griff zu bekommen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung.
Begründung:
Der Aufsichtsrat ist in vier Sitzungen und durch unterjährige stetige
Berichterstattungen des Vorstands an den Aufsichtsrat seinen Pflichten
nachgekommen. Es liegen keinerlei Anzeichen auf Verfehlungen in irgendeiner
Art und Weise vor. Daher spricht nichts gegen eine Entlastung.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers
Zustimmung.
Begründung:
Die KPMG AG ist eine der TOP-4 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und global
aufgestellt. Daher eignet sich diese als Abschlussprüfer der Wacker Chemie
AG. Aufgrund der sehr langen Prüfertätigkeit der KPMG AG für die
Gesellschaft sollte in Zukunft jedoch ein Wechsel in Betracht gezogen
werden, um hier die Unabhängigkeit zu gewährleisten.
TOP 6
Zustimmung zum Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Wacker Chemie AG und
der Wacker-Chemie Achte Venture GmbH
Zustimmung.
Begründung:
Die Herstellung der steuerlichen Organschaft hat für die Wacker Chemie AG
steuerliche Vorteile und ist daher zu begrüßen. Es sind keinerlei Nachteile
bekannt.
TOP 7
Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Zustimmung.
Begründung:
Die Gesellschaft schlägt eine fixe Vergütung für die Mitglieder des
Aufsichtsrates vor. Dies ist eine jahrelange Forderung der SdK und ist somit
zu begrüßen. Der dreifache Regelsatz für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates
ist zwar kritisch zu hinterfragen, im Falle der Wacker Chemie AG jedoch
gerechtfertigt, da Herr Dr. Wacker das Aufsichtsratsmandat zeitlich weitaus
mehr ausfüllt, als von einem gewöhnlichem Aufsichtsratsvorsitzendem zu
erwarten wäre.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|