Hauptversammlung der Lechwerke AG am 12.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Lechwerke AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Lechwerke AG und den Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben und den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung:
Die Verwendung des Bilanzgewinns ist angemessen. Es soll eine Dividende von 2 Euro je Aktie ausgeschüttet werden . Dies entspricht einer Ausschüttungsquote gemessen Konzernjahresüberschuss von 47,5%.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung:
Im letzten Geschäftsjahr hat sich die LEW operativ gut entwickelt. Die wirtschaftliche Entwicklung ist im Großen und Ganzen gut. Somit ist einer Entlastung des Vorstandes nichts entgegen zu setzen.
TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung:
Im Berichtsjahr ist der Aufsichtsrat zu vier turnusmäßigen Sitzungen sowie einer konstituierenden
Sitzung zusammengetreten. Die Präsenz lag durchschnittlich bei 91% und ist somit zufriedenstellend.
Es sind keine Interessenskonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern im Geschäftsjahr 2010 aufgetreten. Es gibt daher keine offensichtlichen Gründe, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung:
Die SdK stimmt diesem Tagesordnungspunkt zu. Die PwC gehört zu den 4 größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit, deshalb ist sie für die Abschlussprüfung der Lechwerke Gruppe unter dem Gesichtspunkt der Konzernzugehörigkeit der RWE AG geeignet.
TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Es sprechen keine Punkte gegen die Aufstellung der neuen Kandidaten. Beide haben Erfahrung im Arbeitsbereich eines Aufsichtsrats und weisen die nötigen Qualifikationen vor.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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