Hauptversammlung der Deutsche Real Estate AG am 18.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht für die Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2010, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2010 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung:
Die Gesellschaft bewegt sich nach wie vor in einem sehr schwierigen Umfeld mit ihren Immobilien. Positiv zu bewerten sind die Kostensenkungen und der positive Cash flow aus laufender Geschäftstätigkeit.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung:
Soweit erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt.
TOP 4
Beschlussfassung über das Unterbleiben einer individualisierten Offenlegung der Vorstandsbezüge gemäß §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 2 Satz 2 HGB
Ablehnung
Begründung:
Es ist nicht einsehbar, warum die Transparenz für die Aktionäre durch diesen Beschluss eingeschränkt werden soll.
TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Ablehnung
Begründung:
Alleine schon durch TOP 4 ist eine Zustimmung nicht möglich.
TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung:
Es ist nichts bekannt, was gegen die Wiederwahl der AR-Mitglieder spricht.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals, die Aufhebung der bisherigen Ermächtigung und des bisherigen Genehmigten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung:
Ablehnung
Begründung:
Der Bezugsrechtsausschluss für bis zu 10.000.000 Euro bei einem Sachkapital einzubringen wird abgelehnt.
TOP 8
Satzungsänderungen:
Ablehnung
Begründung: Neben einem guten Teil unproblematischer Satzungsänderungen enthält der Beschlussvorschlag auch eine Neuregelung zur Aufsichtsratsvergütung.
Die vorgeschlagene variable Aufsichtsratsvergütung wird grundsätzlich abgelehnt.
TOP 9
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Ablehnung
Begründung:
Der vorgeschlagene Wirtschaftsprüfer ist aus Sicht der SdK prinzipiell geeignet Konzern und Gesellschaft zu prüfen. Aufgrund der hohen Honorare außerhalb der reinen Abschlussprüfung lehnt die SdK, die eine weitgehende Trennung von Prüfung und Beratung zur Gewährleistung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung fordert, den Beschlussvorschlag ab.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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