Hauptversammlung der adidas AG am 12.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der adidas AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, des Lageberichts für die adidas AG und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Ablehnung
Begründung: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 30 % des Konzernergebnisses auszuschütten. Dies ist aus der Sicht der SdK zu wenig, da die Gesellschaft über ausreichend Liquidität verfügt. Die SdK fordert eine Ausschüttung von mindestens 50 % des Konzernergebnisses.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Dem Vorschlag wird zugestimmt. Der Vorstand hat im letzten Jahr sämtliche prognostizierten Ziele erreicht. Ihm ist daher die Entlastung zu gewähren.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung, über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Dem Vorschlag wird zugestimmt. Es handelt sich um eine Ermächtigung an den Vorstand das Grundkapital um bis zu 25 Mio. Euro durch Sacheinlagen zu erhöhen. Dies erscheint maßvoll und verleiht dem Unternehmen die notwendige Flexibilität für kleinere Transaktionen, wenn der Veräußernde Wert darauf legt, Aktien der Gesellschaft zu erhalten.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers
Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen KPMG
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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