Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 26.05.11



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Hauptversammlung der SMA Solar Technology AG am 26. Mai 2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 nebst Lagebericht der SMA Solar Technology AG, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010 nebst Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 und Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Die Dividende wird im Hinblick auf das gestiegene Ergebnis deutlich erhöht. Die Ausschüttungsquote ist mit 28,5% nach wie vor verbesserungswürdig, liegt jedoch deutlich über den in Deutschland börsennotierten Vergleichsunternehmen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Einzelentlastung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Wachstumskurs des Unternehmens konnte im Geschäftsjahr 2010 erfolgreich fortgesetzt werden, das Konzernergebnis wurde mit 365 Millionen Euro mehr als verdoppelt. Auch darüber hinaus hat der Vorstand seine gesetzlichen Pflichten erfüllt.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK ist der Aufsichtsrat seinen Überwachungs- und Prüfpflichten nachgekommen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2011

Zustimmung
Begründung: Gegenüber der Deloitte & Touch GmbH liegen keine Einwände vor.

TOP 6
Neuwahl von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Kandidaten verfügen über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen. Ebenso erscheint der Wahlvorschlag mit den Prinzipien des Corporate Governance Kodex gemäß Ziffer 5.4.4. vereinbar.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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