Hauptversammlung der SMA Solar Technology AG am 26. Mai 2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 nebst
Lagebericht der SMA Solar Technology AG, des gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2010 nebst Konzernlagebericht sowie des Berichts des
Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010 und des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 und Abs.
2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr
2010
Zustimmung
Begründung: Die Dividende wird im Hinblick auf das gestiegene Ergebnis
deutlich erhöht. Die Ausschüttungsquote ist mit 28,5% nach wie vor
verbesserungswürdig, liegt jedoch deutlich über den in Deutschland
börsennotierten Vergleichsunternehmen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Einzelentlastung der Vorstandsmitglieder für das
Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Der Wachstumskurs des Unternehmens konnte im Geschäftsjahr 2010
erfolgreich fortgesetzt werden, das Konzernergebnis wurde mit 365 Millionen
Euro mehr als verdoppelt. Auch darüber hinaus hat der Vorstand seine
gesetzlichen Pflichten erfüllt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK ist der Aufsichtsrat seinen Überwachungs- und
Prüfpflichten nachgekommen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2011 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des
Prüfers des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das
erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2011
Zustimmung
Begründung: Gegenüber der Deloitte & Touch GmbH liegen keine Einwände vor.
TOP 6
Neuwahl von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Kandidaten verfügen über die erforderlichen
Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen. Ebenso erscheint der
Wahlvorschlag mit den Prinzipien des Corporate Governance Kodex gemäß Ziffer
5.4.4. vereinbar.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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