Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 13.05.11



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Hauptversammlung der Süd-Chemie AG am 13.05.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Süd-Chemie Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2010, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, des Lageberichts der Süd-Chemie Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2010, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2010, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 und eines erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010

Ablehnung
Begründung: Mit dem Beschlussvorschlag erreicht die Dividendenauskehrung noch nicht die von der SdK geforderte Höhe.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung.

TOP 4

Zustimmung
. Begründung: Es gibt keine ersichtlichen Gründe, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrates sprechen. Der Aufsichtsrat scheint seinen gesetzlichen Pflichten stets nachgekommen zu sein.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Die Ernst&Young AG zählt zu den Big-4 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit und erscheint daher geeignet zu sein, die Abschlussprüfung eines Konzerns von der Größe der Süd-Chemie AG zu übernehmen. Die hohen Honorare außerhalb der Abschlussprüfung sind aus Sicht der SdK gerechtfertigt, weil die Steuerberatungsleistungen hauptsächlich für die Betreuung von im Ausland lebenden Mitarbeitern erfolgt ist und die weiteren Leistungen vor allem auf vertragliche Veranlassung im Rahmen eines bestehenden Joint Ventures zurückgehen.

TOP 6
Neuwahl des Aufsichtsrats

Zustimmung.
Begründung: Alle Kandidaten besitzen die nötige berufliche Qualifikation um das Amt eines Aufsichtsrates der Süd-Chemie AG zu bekleiden. Es gibt keinen bekannten Grund, der gegen einen der Kandidaten spricht. Der SdK liegt allerdings bereits der Gegenantrag des neuen Großaktionärs Clariant zu diesem Tagesordnungspunkt vor. Gegen die von Clariant genannten Kandidaten gibt es ebenfalls keine Einwände.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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