Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 26.05.11



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Hauptversammlung der der KUKA AG am 26.05.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB, sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB, für das Geschäftsjahr 2010; Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Dem Vorstand ist Entlastung zu erteilen, da er seinen Aufgaben der operativen Neuausrichtung und den Maßnahmen zur Finanzierung der Gesellschaft nachgekommen ist.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Dem Aufsichtsrat ist Entlastung zu erteilen, da er seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands aus Sicht der SdK nachgekommen ist.

TOP 4
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals II (2009) und des bestehenden genehmigten Kapitals III (2010) sowie die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2011 mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderungen

Ablehnung
Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht ein neues genehmigtes Kapital im Umfang von etwa 50% des aktuellen Grundkapitals vor. Für Sacheinlagen ist ein unbegrenzter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre vorgeschlagen. Dieses ist aus Sicht der SdK zu viel; die SdK akzeptiert diesbezüglich lediglich 10% für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage und 25% für Barkapitalerhöhungen mit allgemeinem Bezugsrecht. Für kleinere Akquisitionen und Arrondierungen des Beteiligungsportfolios ist dieses völlig ausreichend. Für darüber hinausgehenden Kapitalbedarf sollte eine Hauptversammlung einberufen werden.

TOP 5
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Neuabschluss der Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge zwischen der KUKA Aktiengesellschaft und ihren Tochter- bzw. Enkelgesellschaften (i) KUKA Systems GmbH, (ii) KUKA Roboter GmbH, (iii) KUKA Dienstleistungs GmbH und (iv) KUKA Laboratories GmbH

Zustimmung
Begründung: Den Beherrschungs- - und Gewinnabführungsverträgen kann zugestimmt werden, da es sich um 100 %-ige Tochter- bzw. Enkelgesellschaften handelt. Außerdem wird in der Vertragsgestaltung eine Optimierung der steuerlichen Gegebenheiten gesehen, die zu Vereinfachungen im Konzern führt.

TOP 6
Beschlussfassungen über Satzungsänderungen

Zustimmung
Begründung: Der Satzungsänderung kann zugestimmt werden, da es sich hier um zeitgemäße Kommunikationswege handelt. Auch die Ergänzung zur Vergütung der AR-Mitglieder wird als angemessen angesehen.

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2011

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfers bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Auf der Hauptversammlung wird die langjährige Bindung des Prüfungshauses und nicht nur des Prüfungsteams zu hinterfragen sein. Die hohen Kosten außerhalb der Abschlussprüfung, die im Regelfall zur Ablehnung des Beschlussvorschlages durch die SdK führen würden, sind durch die genannten Kapitalmaßnahmen gerechtfertigt und stehen einer Zustimmung insofern nicht entgegen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.