Hauptversammlung der Solar Millennium AG am 18.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2009/2010 zum 31.10.2010 mit dem
Lagebericht und dem Konzernlagebericht sowie dem Bericht des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Angesichts des Konzernjahresfehlbetrags stimmt die SdK dem Beschlussvorschlag zu.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2009/2010
Zustimmung
Begründung: Der Vertagung der Vorstandsentlastung wird zugestimmt. Allerdings sollte die Gesellschaft nicht nur auf der Hauptversammlung sondern auch zur Vorbereitung der Aktionäre eine Begründung für diesen Schritt zumindest in Kurzform auf der Tagesordnung vermerken. Es ist für teilnehmende Aktionäre unbefriedigend, erst auf der HV über Details informiert zu werden oder möglicherweise nur durch das Fragerecht eine Antwort zu erhalten. Aktionäre, die nicht teilnehmen können, werden hier eindeutig benachteiligt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2009/2010
Zustimmung
Begründung: Die Begründung zu Top 3 gilt analog.
TOP 5
Beschlussfassung über die Sitzungsgelder und die jährliche feste Vergütung
für die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 18 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen den Vorschlag. Allerdings hält die SdK wie bereits im Vorjahr die Anzahl der Aufsichtsratssitzungen mit fünfzehn Sitzungen im abgelaufenen Geschäftsjahr für außergewöhnlich hoch. Hier kommt der Verdacht auf, dass es keine klare Trennung zwischen dem operativ arbeitenden Vorstand und dem als Kontroll- und Überwachungsorgan des Aufsichtsrates gibt.
TOP 6
Wahl eines Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010/2011
Ablehung
Begründung: Deloitte & Touche ist sicherlich grundsätzlich geeignet Gesellschaft und Konzern zu prüfen. Die SdK lehnt den Beschlussvorschlag aufgrund der zu hohen Honorare außerhalb der Abschlussprüfung trotzdem ab. Die SdK fordert grundsätzlich eine weitgehende Trennung zwischen Prüfung und Beratung.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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