Hauptversammlung der GBW AG am 19.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2010 und des Konzernabschlusses
2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Zwar liegt die vorgeschlagene Dividende von 0,09 Euro je Aktie
unter der Forderungsgrenze der SdK e.V. von mind.40% des Gewinns, allerdings
ist aufgrund der Spezifikation des Immobilienunternehmens das ausgewiesene
Ergebnis zum größten Teil ein Buchgewinn durch die Bewertung von Immobilien.
Außerdem bedeutet die vorgeschlagene Dividende von 0,09 Euro je Aktie eine
Erhöhung von fast 29 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat gute Arbeit geleistet und hat mit den
Umsatzerlösen von 204 Mio. Euro eine Steigerung von operativen Erträgen zu
verzeichnen. Der Jahresüberschuss stellt mit fast 24,5 Mio. Euro ein solides
Ergebnis dar.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Kontroll- und Beratungsfunktion im
vollen Umfang gerecht geworden.
TOP 5
Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag zwischen der GBW AG und der GBW
Niederbayern und Oberpfalz GmbH
Zustimmung
Begründung: Die GBW AG hält 94,9 % der Geschäftsanteile an der GBW
Niederbayern und Oberpfalz GmbH. Aus steuerlichen Gründen ist der
Gewinnabführungsvertrag sinnvoll.
TOP 6
Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag zwischen der GBW AG und der GBW
Regerhof GmbH
Zustimmung
Begründung: Bei dieser Beschlussfassung handelt es sich um eine 100%-ige
Tochter, und aus steuerlichen Gründen ist der Gewinnabführungsvertrag
sinnvoll.
TOP 7
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl der KPMG AG als Abschlussprüfer bestehen keine
Einwände.
TOP 8
Nachwahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Herr Stephan Winkelmeier ist Mitglied des Vorstands der Bayerischen Landesbank, die mit 92 % der Anteile der GBW AG die Mehrheitsaktionärin ist, und verfügt über fachmännische Kenntnisse in Bereichen Finanzanalyse, Risikocontrolling sowie Konzernsteuerung. Es handelt sich somit um einen geeigneten Kandidat für den Aufsichtsrat.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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