Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 19.05.11



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Hauptversammlung der GBW AG am 19.05.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2010 und des Konzernabschlusses 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Zwar liegt die vorgeschlagene Dividende von 0,09 Euro je Aktie unter der Forderungsgrenze der SdK e.V. von mind.40% des Gewinns, allerdings ist aufgrund der Spezifikation des Immobilienunternehmens das ausgewiesene Ergebnis zum größten Teil ein Buchgewinn durch die Bewertung von Immobilien. Außerdem bedeutet die vorgeschlagene Dividende von 0,09 Euro je Aktie eine Erhöhung von fast 29 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat gute Arbeit geleistet und hat mit den Umsatzerlösen von 204 Mio. Euro eine Steigerung von operativen Erträgen zu verzeichnen. Der Jahresüberschuss stellt mit fast 24,5 Mio. Euro ein solides Ergebnis dar.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Kontroll- und Beratungsfunktion im vollen Umfang gerecht geworden.

TOP 5
Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag zwischen der GBW AG und der GBW Niederbayern und Oberpfalz GmbH

Zustimmung
Begründung: Die GBW AG hält 94,9 % der Geschäftsanteile an der GBW Niederbayern und Oberpfalz GmbH. Aus steuerlichen Gründen ist der Gewinnabführungsvertrag sinnvoll.

TOP 6
Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag zwischen der GBW AG und der GBW Regerhof GmbH

Zustimmung
Begründung: Bei dieser Beschlussfassung handelt es sich um eine 100%-ige Tochter, und aus steuerlichen Gründen ist der Gewinnabführungsvertrag sinnvoll.

TOP 7
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl der KPMG AG als Abschlussprüfer bestehen keine Einwände.

TOP 8
Nachwahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Herr Stephan Winkelmeier ist Mitglied des Vorstands der Bayerischen Landesbank, die mit 92 % der Anteile der GBW AG die Mehrheitsaktionärin ist, und verfügt über fachmännische Kenntnisse in Bereichen Finanzanalyse, Risikocontrolling sowie Konzernsteuerung. Es handelt sich somit um einen geeigneten Kandidat für den Aufsichtsrat.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.