Hauptversammlung der Leoni AG am 12.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, der Lageberichte für die LEONI AG
und den Konzern, jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §
289 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) bzw. § 315 Abs. 4 HGB, sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Nachdem im Vorjahr infolge eines Konzern-Fehlbetrages auf eine Dividende verzichtet werden musste, sollen in diesem Jahr € 0,70 je Aktie ausgeschüttet werden. Die Dividende entspricht rund einem Drittel des Jahresüberschusses. Vor dem Hintergrund der weiteren Expansionspolitik und der notwendigen Steigerung der Eigenkapitalquote stimmen wir dem Dividendenvorschlag der Verwaltung zu.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Die gesteckten Unternehmensziele 2010 wurden deutlich übertroffen. Neben der allgemeinen Erholung der Weltwirtschaft war es der Einführung und konsequenten Umsetzung eines Kostensenkungsprogramms durch den Vorstand zu verdanken, dass 2010 sehr erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Leistung des Vorstandes verdient großes Lob. Der Vorstand kann entlastet werden.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht ist informativ und erscheint vollständig. Es wird der Eindruck gewonnen, dass der Aufsichtsrat seine Kontrollfunktion gewissenhaft ausgefüllt hat und den Vorstand intensiv unterstützt hat. Dem Aufsichtsrat kann die Entlastung erteilt werden
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des
Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten
für das Geschäftsjahr 2011
Ablehnung
Begründung: Ernst & Young ist als Abschlussprüfer für Konzern und Gesellschaft grundsätzlich geeignet. Angesichts der hohen Honorare außerhalb der Abschlussprüfung, insbesondere für Steuerberatungsleistungen, lehnt die SdK den Wahlvorschlag trotzdem ab. Die SdK fordert zur Wahrung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung eine weitgehende Trennung von Prüfung und Beratung.
TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und die
Änderung der Satzung
Ablehnung
Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals gegen Bar- und Sacheinlage im Umfang der gesetzlich maximal zulässigen 50% des aktuellen Grundkapitals vor. Hierbei ist der Bezugsrechtsausschluss speziell bei Sacheinlagen auf 20% des relevanten Grundkapitals begrenzt. Dieses ist aus Sicht der SdK zu viel, die für Genehmigte Kapitalia gegen Bareinlage und mit Bezugsrecht maximal 25% akzeptiert und für Ermächtigungen zur Sacheinlage höchstens 10%. Letzteres sollte für Arrondierungen im Beteiligungsbereich ausreichend sein. Für größere Sacheinlagen sollte eine Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung einberufen werden.
TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und die
Änderung der Satzung
Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt variable Aufsichtsratsvergütungen grundsätzlich und im bewussten Gegensatz zum Deutschen Corporate Governance Kodex ab. Nach Auffassung der SdK kann die vorwiegende Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrates nicht erfolgsabhängig entlohnt werden.
TOP 8
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Die zur Wahl vorgeschlagene Frau Ingrid Hofmann ist als erfolgreiche Unternehmerin bekannt. Wir sehen keine Gründe, die gegen eine Wahl von Frau Hofmann sprechen und stimmen zu.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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