Hauptversammlung der Init AG am 24.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.
Dezember 2010, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung.
Begründung: Die Dividende wurde von 0,30 EUR auf 0,60 EUR erhöht.
Dies entspricht eine Quote von 60 %.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung.
Begründung: Der Vorstand hat sehr gute Arbeit geleistet.
TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung.
Begründung: Die Arbeit des Aufsichtsrats ist nicht zu beanstanden.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Ablehnung.
Begründung: Wir gehen von einer Tätigkeit des WP Unternehmens von mehr als
10 Jahren aus.
TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung.
Begründung: Wir sehen keine Ablehnungsgründe für die zu wählenden Personen.
TOP 7
Änderung der Satzung in § 7 Abs. 2 (Zusammensetzung und Amtsdauer des
Aufsichtsrats)
Zustimmung.
Begründung: Keine Ablehnungsgründe
TOP 8
Änderung der Satzung in § 12 Abs. 1 (Vergütung des Aufsichtsrats)
Ablehnung.
Begründung: Die SdK ist für fixe Vergütungen der AR. Eine variable Vergütung wird abgelehnt.
TOP 9
Beschlussfassung über die Billigung des neuen Systems zur Vergütung der
Mitglieder des Vorstands
Zustimmung.
Begründung: Wir sind mit einer derartigen Reglung einverstanden
TOP 10
Beschlussfassung über den Verzicht auf eine individualisierte Offenlegung
der Vorstandsbezüge
Ablehnung.
Begründung: Ein Opting out ist grundsätzlich abzulehnen
TOP 11
Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals und Schaffung
von neuem genehmigten Kapital sowie über die Änderung der Satzung
Ablehnung.
Begründung: Das neue genehmigte Kapital sieht die Möglichkeit zur Sacheinlage mit Bezugsrechtsausschluss für bis zu 50% des aktuellen Grundkapitals vor. Dieses ist aus SdK-Sicht zu umfangreich.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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