Hauptversammlung der OHB Technology AG am 12.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses (IFRS) sowie der Lageberichte für die OHB Technology AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2010, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2010
Zustimmung.
Begründung:
Die Dividende soll angesichts der guten Geschäftszahlen um 20 % auf 0,30 € angehoben werden. Durch das gleichzeitig auf Grund von Sondereffekten gesunkene Konzernergebnis entspricht dies einer Ausschüttungsquote von über 50 % und liegt damit voll im Rahmen der Forderungen der SdK.
TOP 3
Entlastung Vorstand
Zustimmung.
Begründung:
Insgesamt hat die Gesellschaft wohl das beste Jahr ihrer Geschichte erzielt, auch wenn Sondereffekte das Ergebnis gegenüber dem bisherigen Rekordjahr 2009 zurückgehen ließen. Eine erneute, enorme Umsatzsteigerung und ein pralles Auftragsniveau geben eine solide Basis für weiteres Wachstum.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung.
Begründung: Umsichtige Begleitung der Geschäfte und Befassung mit den wesentlichen Themen des Unternehmens kennzeichnen die Arbeit des Aufsichtsrates. Dies wird nicht zuletzt auch durch einen sehr aussagekräftigen Bericht dokumentiert.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Ablehnung.
Begründung:
Angesichts der hohen Honorare für Steuerberatungsleistungen ist der Beschlussvorschlag aus Sicht der SdK nicht zustimmungsfähig. Die SdK fordert eine weitgehende Trennung von Prüfung und Beratung, um die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung sicherzustellen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung von § 1 Abs. 1 der Satzung – Umfirmierung
Zustimmung.
Begründung:
Es sind keine Anhaltspunkte gegen die Umfirmierung ersichtlich.
TOP 7
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung.
Begründung:
Der bisherige AR soll wiedergewählt werden. Er spiegelt die Mehrheitsverhältnisse angemessen wider und verfügt ferner über die notwendige technische Expertise. Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass mindestens ein AR-Mitglied auch über die geforderte Finanzkompetenz verfügt. Dies wird in der HV hinterfragt.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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