Hauptversammlung der CEWE COLOR Holding AG am 18.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CEWE COLOR Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2010, des Lageberichts für die CEWE COLOR Holding AG und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung.
Begründung: Aus Sicht der SdK erscheint die Erhöhung der Dividende von 1,05 € auf 1,25 € durchaus akzeptabel und unterstützenswert. Auch bei einem Gewinn von 2,02€ je Aktie ist die Dividende von 1,25€ pro Aktie für die Aktionäre absolut zufriedenstellend.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung.
Begründung: Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2010 wieder einmal erfolgreich gewirtschaftet. Der Gewinn sowie alle anderen wichtigen Kennzahlen konnten im Vergleich zum Geschäftsjahr 2009 deutlich verbessert werden. Auch die Transparenz und Offenheit des Vorstands sind lobenswert zu erwähnen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat der CEWE COLOR Holding AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2010 alle seine Aufgaben erfüllt. Auch hier ist die Transparenz und Offenheit des Aufsichtsrats lobend zu erwähnen. Daher gibt es aus Sicht der SdK keinen Grund, den Aufsichtsrat nicht zu entlasten.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2011
Ablehnung
Begründung: Angesichts der hohen Honorare außerhalb der Abschlussprüfung, die die Kosten für letztere insgesamt deutlich übersteigen, sowie der Tatsache, dass die Prüfungsgesellschaft Konzern und AG seit mehr als zehn Jahren prüft, lehnt die SdK den Beschlussvorschlag ab.
TOP 6
Satzungsänderungen
Zustimmung.
Begründung: Die Satzungsänderung ist aus Sicht der SdK unproblematisch.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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