Hauptversammlung der Paragon AG am 17.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der paragon AG für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juni 2010 bis 31. Dezember 2010, des Lageberichts
für die paragon AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juni 2010 bis 31. Dezember 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juni 2010 bis 31. Dezember 2010
Zustimmung.
Begründung: Nach der Insolvenz konnte der Alleinvorstand Herr Klaus Dieter
Frers die Paragon AG wieder erfolgreich in die Gewinnzone zurückführen. Alle
wichtigen Kennzahlen konnten im vergangenen Geschäftsjahr verbessert werden,
so dass eine solide Basis geschaffen wurde, einen langfristigen
unternehmerischen Erfolg zu gewährleisten.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Juni 2010 bis 31. Dezember 2010
Zustimmung.
Begründung: Sowohl der alte Aufsichtsrat bis zum 30.09.2010, bestehend aus
Herrn Prof. Kunerth, Herrn Dr. Weyer und Herrn Dr. Penczynski als auch der
neue Aufsichtsrat ab dem 30.09.2010, bestehend aus Herrn Zimmermann, Herrn
Börnemeier und Herrn Schäfers haben ihre Aufgaben wahrgenommen und gute
Arbeit geleistet. Es gibt keinen Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu
verweigern.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung.
Begründung: Es liegen der SdK keine Gründe vor, der Wahl der Rödl & Partner
GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, die seit 2006 als
Abschlussprüfer für die Paragon AG tätig ist, nicht zuzustimmen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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