Hauptversammlung der Villeroy & Boch AG am 13.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, des Lageberichts des Vorstands für die Villeroy & Boch Aktiengesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2010
Der Geschäftsbericht liefert ein aussagefähiges Bild über Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und wurde rechtzeitig zugesandt.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft
Zustimmung
Begründung: Obgleich das Konzernjahresergebnis mit minus 62,8 Mio. EUR deutlich negativ ist, wird eine Dividende gezahlt. Dazu wird der Bilanzgewinn der AG von 6.741 Mio. EUR vollständig ausgeschüttet. Die Dividendenzahlung auf die VZ verhindert eine Umwandlung der VZ in Stamm-Aktien. Ohne die Kartellstrafe in Höhe von 73 Mio. wäre ein positives Ebit erreicht worden.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat sein Ziel, ohne den Sonderaufwand ein positives Ebit auszuweisen, erreicht. Der nach der Sanierung angepeilte Wachstumskurs verläuft planmäßig.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der AR hat die Aktivitäten des Vorstands zur Anpassung an die verschlechterte wirtschaftliche und finanzielle Situation durch ein rigides Kostenmanagement umfassend unterstützt.
TOP 5
Beschlussfassung über einen Verzicht auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung im Jahres- und Konzernabschluss
Enthaltung
Begründung: Der bereits in der Hauptversammlung vom 9. Juni 2006 gefasste Beschluss auf Verzicht der Offenlegung der Vorstandsbezüge wird erneut zur Abstimmung vorgeschlagen. Auch wenn das Abstimmverhalten der Vorz. Akt. das Ergebnis nicht rechtlich beführt, lehnt die SdK die dadurch gegebene mangelnde Transparenz ab.
TOP 6
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Die im 3. Jahr mit dem Prüfungsmandat bestellte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young hat erfolgreich gearbeitet und wird vom Prüfungsausschuss erneut zum Abschlussprüfer vorgeschlagen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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