Hauptversammlung der LPKF Laser und Electronics AG am 01.06.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010, des
Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, des
Berichts über die Lage des Konzerns und des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2010 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB, § 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das
Geschäftsjahr 2010
Zustimmung.
Begründung: Die Verwaltung schlägt vor, die Dividende von 0,20€ auf 0,40€
zu erhöhen. Zwar wird dadurch die Ausschüttungsquote auf ca. 30% gesenkt,
aber dennoch ist die Dividendenpolitik des Unternehmens aus Sicht der SdK
im Sinne der Aktionäre und damit unterstützenswert.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung.
Begründung: Das abgelaufene Geschäftsjahr 2010 war ein sehr erfolgreiches
Jahr für die LPKF AG. Es konnten alle wesentlichen Unternehmenskennzahlen
verbessert werden, so dass das Unternehmen gut aufgestellt ist und sich
zurzeit auf einem Wachstumspfad befindet.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2010
Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr alle seine
Aufgaben erfüllt, indem er den Vorstand gut beraten und überwacht hat. Hier
ist auch die Offenheit und Transparenz des Aufsichtsrats zu loben.
TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der
Mitglieder des Vorstands
Ablehnung.
Begründung: Die Höhe der drei Vorstandsgehälter sind mit insgesamt 1,447
Mio. € doch recht hoch, wobei die gute Geschäftsentwicklung im Jahr 2010
diese Höhe auch ein wenig gerechtfertigt. Positiv zu bewerten ist, dass es
eine Decklung bei den variablen Vorstandsgehältern gibt, dessen Obergrenze
im Geschäftsjahr 2010 bereits erreicht wurde. Das Verhältnis von fixer und
variabler Vergütung ist in Ordnung. Allerdings sieht das Vergütungssystem auch die Ausgabe von Aktienoptionen vor, die oftmals nur zur Bereicherung des Vorstands eingesetzt werden, ohne das damit ein positiver und nachhaltiger Einfluss auf den Unternehmenswert erreicht wird. Daher lehnt die SdK die Billigung des Vergütungssystems insgesamt ab.
TOP 6
Beschlussfassung über die feste Vergütung des Aufsichtsrats und eine
Satzungsänderung
Zustimmung.
Begründung: Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage wurde die feste
Gesamtvergütung des Aufsichtsrats im Jahr 2004 auf 135.000€ herabgesetzt.
Nun soll die Gesamtvergütung wieder auf 180.000€ angehoben werden. Die Höhe
der Vergütung befindet sich aufgrund der Größe des Unternehmens allerdings
schon im oberen Bereich. Dennoch liegt sie, aufgrund der guten beratenden
und kontrollierenden Tätigkeit des Aufsichtsrats, im Rahmen des
Unterstützbaren.
TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2011
Zustimmung .
Begründung: Es liegen der SdK keine hinreichenden Gründe vor der Wahl
der PricewaterhouseCoopers AG zum Wirtschaftsprüfer nicht zuzustimmen.
TOP 8
Beschlussfassung über die Schaffung einer Ermächtigung zum Erwerb und zur
Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim
Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung
Ablehnung.
Begründung: Die SdK ist der Auffassung, dass ein Aktienrückkauf immer nur ergänzend bei ausreichender Dividendenauskehrung einer Gesellschaft möglich sein sollte. Dabei fordert die SdK eine Ausschüttung an die Aktionäre von 40 – 60% des Konzernjahresüberschusses. Außerdem sollte hauptsächlich ein
Aktienrückkauf nur dann durchgeführt werden, wenn die Gesellschaft der
Meinung ist, dass dies für die Aktionäre sinnvoll ist, weil deren
eingesetztes Kapital nicht mehr in voller Höhe für die Entwicklung des
Unternehmens erforderlich ist. Dies ist bei der LPKF AG allerdings nicht
unbedingt der Fall.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|