Hauptversammlung der Tognum AG am 11.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft
und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden
Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 5, 315 Abs. 4 HGB für das
Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Dividende wird von 0,35 € je Aktie auf 0,50 € je Aktie erhöht. Dividendenpolitik 30-50 % des bereinigten Konzernüberschusses als Ausschüttung an die Anteilseigner.
Konkret sind es ca. 41 %. Die Ausschüttungsquote hat durchaus noch Steigerungsmöglichkeiten.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen gut geführt.
Das bereinigte Konzernergebnis ist um 31 % gestiegen.
Das Unternehmen ist gut aufgestellt, was auch Übernahmeangebote durch die Daimler AG und Rolls Royce zeigen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
(einschließlich des ausgeschiedenen Mitglieds) für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut beraten und überwacht.
Die Dividende wird erhöht. Das Unternehmen ist gut vorangekommen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers (sowie des Prüfers für die etwaige prüferische
Durchsicht von unterjährigen Finanzberichten) jeweils für das Geschäftsjahr
2011
Enthaltung
Begründung: Das Honorar für die Abschlussprüfung ist doppelt so hoch wie das Honorar für sonstige Leistungen, welches grundsätzlich nicht mehr als 25 % des Abschlussprüferhonorars betragen sollte.
TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder
Zustimmung
Begründung: Die Hauptversammlung kann das System der Vergütung der Vorstandsmitglieder billigen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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