Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 12.05.11



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Hauptversammlung der Audi AG am 12.05.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse der AUDI AG und des Audi Konzerns sowie der Lageberichte der AUDI AG und des Audi Konzerns einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach den §§ 289 Absatz 4 und 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches zum 31. Dezember 2010 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat das beste Ergebnis in der Unternehmensgeschichte eingefahren, dabei wurden alle wesentlichen Kennzahlen des bisher erfolgreichstem Geschäftsjahres 2008 deutlich übertroffen. Besonders hervorzuheben ist die ausgezeichnete Qualität der Unternehmenskommunikation durch den Geschäftsbericht, der die Entwicklung des Unternehmens informativ, umfassend und transparent wiedergibt.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Aufsichts- und Kontrollfunktion offensichtlich gerecht geworden. Der Bericht des Aufsichtsrats ist vollständig und zeichnet ein gutes Bild von der Arbeit des Aufsichtsrats und der Ausschüsse.

TOP 4
Beschlussfassung über das Unterbleiben der in § 285 Nummer 9 Buchstabe a Sätze 5 bis 8 sowie § 314 Absatz 1 Nummer 6 Buchstabe a Sätze 5 bis 8 Handelsgesetzbuch verlangten Angaben (Angabe der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds)

Ablehnung
Begründung: Die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge entspricht einer guten Corporate Governance. Es ist um so erstaunlicher, dass AUDI an dieser Ausnahmeregelung festhält, obwohl auch die Mutter VW dies offen legt. Zum anderen sind die Bezüge in ihrer Gesamtheit durchaus nicht zu beanstanden, sie entsprechen dem Grundsatz „ gerechter Lohn in Relation zu Umsatz und Ergebnis!“

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses und Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2011

Zustimmung
Begründung: Gegen die vom Prüfungsausschuss empfohlene Wiederwahl von PricewaterhouseCoopers AG, WP-Ges. München bestehen keine Bedenken. Neben dem Honorar für die Abschlussprüfung und prüferische Durchsicht des verkürzten Halbjahresberichts in Höhe von 1,091 Mio. EUR wurden lediglich 103 TEUR für sonstige Leistungen und 87 TEUR für Steuerberatungsleistungen in Anspruch genommen. Es wird jedoch empfohlen, die Steuerberatungsleistungen künftig durch Dritte durchführen zu lassen, da hier Beratung und deren Prüfung quasi auf einer Ebene liegen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.