Hauptversammlung der GFT Technologies AG am 31.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum
31.12.2010, des Lageberichts für die GFT Technologies AG und den Konzern, des Berichts
des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2010 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das am 31.12.2010 abgelaufene
Geschäftsjahr
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttung liegt im Bereich der geforderten Quote im Konzern und AG.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung
Begründung: Die Arbeit des Vorstands war im vergangenen Jahr nicht zu beanstanden.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Pflicht, der Überwachung und Beaufsichtigung des Vorstands im vergangenen Jahr nachgekommen.
TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die
prüferische Durchsicht des Zwischenfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Die Zustimmung erfolgt unter der Prämisse, dass das WP Unternehmen die Prüfungstätigkeit nicht länger als 10 Jahre im Unternehmen ausübt.
TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Wir sehen keine Ablehnungsgründe.
TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 5 der
Satzung und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Ermächtigung zum
Bezugsrechtsausschluss sowie entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Angesichts der Tatsache, dass das neue genehmigte Kapital eine zu umfassende Möglichkeit zur Sacheinlage mit Bezugsrechtsausschluss vorsieht, lehnt die SdK den Beschlussvorschlag ab.
TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals I/1999 gemäß § 4 Abs. 6 a) der Satzung
Zustimmung
Begründung: Die Aufhebung des bedingten Kapitals ist für den Streubesitz unproblematisch.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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