Hauptversammlung der National-Bank am 17.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Die Dividendenpolitik ist hervorzuheben. Es werden mehr als 60% der Erträge je Aktie ausgeschüttet.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand zeichnet sich durch besonders hohes Maß an Transparenz aus. Dies zeigt sich schon durch den mehrfach ausgezeichneten GB. Darüber hinaus werden Informationen überobligatorisch im GB gegeben. Auch in der Finanzkrise hat das Management hervorragend gearbeitet und so die „kleine“ Bank aus existenzgefährdenden Risiken herausgehalten. Auch der Expansionskurs zeigt Früchte. Auch die Dividenden sind beispielhaft.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat zeigt eine hohe Kompetenz in allen Bereichen. So sitzt mit E. Jürgen Lindlar der ehemalige Vorsitzende des Prüfungsverbandes deutscher Banken e.V. im AR, hierdurch wird eine hohe Kompetenz im AR hinsichtlich des Jahresabschlusses gewonnen. Auch der Großaktionär ist mit Herrn Reinhold Schulte angemessen durch eine Person vertreten.
TOP 5
Wahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Hier soll der Großaktionärsvertreter wiedergewählt werden. Hier bestehen keine Bedenken, da der Großaktionär mit lediglich einem AR Mandant im AR eher untervertreten ist. Zudem war Herr Schulte auch in den vergangenen Jahren als AR Vorsitzender maßgeblich an der guten Aufstellung der Gesellschaft und der Transparenz mit beteiligt.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Der Prüfer ist hinreichend unabhängig und prüft die Gesellschaft nicht über 10 Jahre.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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