Hauptversammlung der MTU Aero Engines Holding AG am 05.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichts der MTU Aero
Engines Holding AG
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung.
Begründung:
Die vorgeschlagene Dividende in Höhe von 1,10 Euro je Aktie entspricht einer
Ausschüttungsquote von ca. 38%. Da die Dividende gegenüber dem Vorjahr (0,93
Euro) gesteigert wurde, wird die kontinuierliche Dividendenpolitik der
Vorjahre fortgesetzt.
Die Ausschüttung erscheint angemessen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2010
Zustimmung.
Begründung:
Die MTU Aero Engines Holding AG hat bei allen Unwägbarkeiten des
Geschäftsmodells auch in 2010 eine gute Entwicklung genommen und den Umsatz
erneut leicht steigern können. Die Gesellschaft wurde wie in den Vorjahren
gut geführt und scheint für die Zukunft gut aufgestellt zu sein.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung.
Begründung:
Der Aufsichtsrat ist seinen Pflichten in fünf Sitzungen und einer
Telefonkonferenz nachgekommen. Er hat dabei den Vorstand sowohl überwacht
und ist ihm in wichtigen Fragen auch beratend zur Seite gestanden. Es gibt
keinen ersichtbaren Grund, der gegen eine Entlastung sprechen würde.
TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Ablehnung
Begründung:
Auch wenn Deloitte & Touche als einer der \"Big-4\" der Wirtschaftsprüfer grundsätzlich gut geeignet erscheint die MTU zu prüfen, wird der Beschlussvorschlag aufgrund der hohen Honorare außerhalb der Abschlussprüfung abgelehnt. Die SdK fordert eine weitgehende Trennung von Prüfung und Beratung.
TOP 6
Beschlussfassung über ein neues Genehmigtes Kapital II; Änderung von § 4
Absatz 6 der Satzung
Ablehnung
Begründung:
Die SdK stimmt Beschlussvorlagen zur Schaffung von Genehmigten Kapitalia aktuell lediglich bis zu einer Obergrenze von 25% des relevanten Grundkapitals zu. Mit der Beschlussfassung unter TOP 7 der Tagesordnung sowie dem bestehenden Genehmigten Kapital 1 verfügt die Gesellschaft über die Option das Grundkapital um bis zu 20% gegen Bareinlage und mit Bezugsrecht der Aktionäre zu erhöhen. Für eine darüber hinausgehende Ermächtigung wären zwingend die Fragen eines Bezugsrechtshandels sowie einer fairen Behandlung der Streubesitzaktionäre bei einem evtl. Überbezug zu klären.
TOP 7
Beschlussfassung über ein neues Genehmigtes Kapital III; Änderung von § 4
Absatz 7 bis 9 der Satzung
Zustimmung.
Begründung:
Die Schaffung eines genehmigten Kapitals in Höhe von 10 Prozent des
bestehenden Grundkapitals, welches auch gegen Sacheinlage und Ausschluss des
Bezugsrechtes der Altaktionäre ausgenützt werden kann, erweitert den Handlungsspielraum der Gesellschaft in Bezug auf mögliche Akquisitionen.
Aufgrund der Begrenzung der Ermächtigung auf 10 Prozent des bestehenden
Grundkapitals und des bisherigen Umgangs des Vorstands mit dem Instrument
des genehmigten und bedingten Kapitals in der Vergangenheit erscheint dieser
Beschlussvorschlag im Sinne aller Aktionäre.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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