Hauptversammlung der Lanxess AG am 18.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 und des
Lageberichts für die Gesellschaft (einschließlich der Erläuterungen zu den
Angaben nach § 289 Absätze 4 und 5 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2010, Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2010 und des Konzernlageberichts (einschließlich der
Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr
2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Dividende wird um 40 % von 0,50 auf 0,70 angehoben. Da
der Konzernjahresüberschuss jedoch nahezu um den Faktor 10 gestiegen ist,
reduziert sich die Ausschüttungsquote auf ca. 15 %. Damit liegt diese
deutlich unter der von der SdK grundsätzlich geforderten Quote von 40-50 %.
Da Lanxess auf Grund der deutlichen Ausweitung der Investitionen einen
erhöhten Kapitalbedarf hat und in der Vergangenheit bewiesen hat, dass die
Gesellschaft Werte schafft, wird eine Zustimmung erteilt, um das starke
Wachstum zu stützen.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat ein Rekordergebnis erzielt, sämtliche
Prognosen übertroffen und ist gut für die Zukunft aufgestellt.
TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Auch wenn der Aufsichtsratsbericht sehr allgemein gehalten ist,
scheint der Aufsichtsrat seinen Beratungs- und Überwachungsaufgaben
ordnungsgemäß nachgekommen zu sein.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl der
Abschlussprüfergesellschaft PWC bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Zwar
erbrachten die Prüfer neben der Prüfungstätigkeit (1,6 Mio.)
weitere Leistungen im Wert von EUR 865.000 Mio. Damit überschreitet der
Anteil der außerhalb der Prüftätigkeit erbrachten Leistungen die von der SdK
tolerierbare Schwelle von 25 % leicht. Sollte sich dies in dem laufendem
Geschäftsjahr wiederholen, werden wir im kommenden Jahr die Zustimmung
verweigern müssen.
TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gem. § 71
Absatz 1 Nr. 8 AktG, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts
Ablehnung
Begründung: Angesichts der aus SdK-Sicht noch nicht ausreichenden Dividendenauskehrung kann einem ergänzenden Aktienrückkauf aktuell nicht zugestimmt werden.
TOP 7
Aufhebung der Ermächtigung I und der Ermächtigung II zur Ausgabe von
Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder
Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente);
Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder
Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder
Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), auch
unter Ausschluss des Bezugsrechts; Aufhebung der bedingten Kapitalia I und
II und Schaffung eines neuen bedingten Kapitals sowie entsprechende
Änderungen von § 4 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Der Beschlussvorschlag ergänzt den finanziellen Handlungsspielraum der Verwaltung in sinnvoller Art und Weise und stellt ein weitgehendes Bezugsrecht der Aktionäre sicher.
TOP 8
Änderungen von § 12 Absatz 2 und Absatz 4 der Satzung (Vergütung des
Aufsichtsrats)
Zustimmung
Begründung: Die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrates ist sowohl der
Höhe wie der Art nach angemessen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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