Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 18.05.11



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Hauptversammlung der Lanxess AG am 18.05.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 und des Lageberichts für die Gesellschaft (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Absätze 4 und 5 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010, Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010 und des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Dividende wird um 40 % von 0,50 auf 0,70 angehoben. Da der Konzernjahresüberschuss jedoch nahezu um den Faktor 10 gestiegen ist, reduziert sich die Ausschüttungsquote auf ca. 15 %. Damit liegt diese deutlich unter der von der SdK grundsätzlich geforderten Quote von 40-50 %. Da Lanxess auf Grund der deutlichen Ausweitung der Investitionen einen erhöhten Kapitalbedarf hat und in der Vergangenheit bewiesen hat, dass die Gesellschaft Werte schafft, wird eine Zustimmung erteilt, um das starke Wachstum zu stützen.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat ein Rekordergebnis erzielt, sämtliche Prognosen übertroffen und ist gut für die Zukunft aufgestellt.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Auch wenn der Aufsichtsratsbericht sehr allgemein gehalten ist, scheint der Aufsichtsrat seinen Beratungs- und Überwachungsaufgaben ordnungsgemäß nachgekommen zu sein.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl der Abschlussprüfergesellschaft PWC bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Zwar erbrachten die Prüfer neben der Prüfungstätigkeit (1,6 Mio.) weitere Leistungen im Wert von EUR 865.000 Mio. Damit überschreitet der Anteil der außerhalb der Prüftätigkeit erbrachten Leistungen die von der SdK tolerierbare Schwelle von 25 % leicht. Sollte sich dies in dem laufendem Geschäftsjahr wiederholen, werden wir im kommenden Jahr die Zustimmung verweigern müssen.

TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gem. § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts

Ablehnung
Begründung: Angesichts der aus SdK-Sicht noch nicht ausreichenden Dividendenauskehrung kann einem ergänzenden Aktienrückkauf aktuell nicht zugestimmt werden.

TOP 7
Aufhebung der Ermächtigung I und der Ermächtigung II zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente); Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), auch unter Ausschluss des Bezugsrechts; Aufhebung der bedingten Kapitalia I und II und Schaffung eines neuen bedingten Kapitals sowie entsprechende Änderungen von § 4 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Der Beschlussvorschlag ergänzt den finanziellen Handlungsspielraum der Verwaltung in sinnvoller Art und Weise und stellt ein weitgehendes Bezugsrecht der Aktionäre sicher.

TOP 8
Änderungen von § 12 Absatz 2 und Absatz 4 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)

Zustimmung
Begründung: Die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrates ist sowohl der Höhe wie der Art nach angemessen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.