Hauptversammlung der Berentzen-Gruppe AG am 12.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 und des
Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung
Begründung:
Die Verwaltung schlägt vor, an die Vorzugsaktionäre eine Dividende in Höhe von € 0,13 je Vorzugsaktie auszuschütten. Damit beziffert sich der Ausschüttungsbetrag auf € 624.000,00. Der Ausschüttungsbetrag liegt deutlich unter der geforderten hälftigen Verteilung des Konzernjahresüberschusses. Allerdings ist zu bedenken, dass die Gesellschaft erst seit dem Jahr 2009 (und hier rückwirkend für die Jahre 2007 bis 2009) eine Dividende von jeweils € 0,13 per anno ausbezahlt hat. Eine nochmalige Dividendenhöhe von € 0,13 für das Jahr 2010 ist daher noch akzeptabel. Es wird aber eine höhere Ausschüttung für das Jahr 2011 erwartet.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung
Begründung:
Aus Sicht der SdK hat der Vorstand seine nach Satzung und Gesetz vorgesehenen Pflichten erfüllt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung
Begründung:
Aus Sicht der SdK ist der Aufsichtsrat seinen Überwachungs- und Prüfpflichten nachgekommen.
TOP 5
Wahl des Jahres- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 des
Wertpapierhandelsgesetzes im Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung:
Aus Sicht der SdK ist der Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zuzustimmen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Angaben zur Vorstandsvergütung im Jahres- und
Konzernabschluss
Ablehnung
Begründung:
Das von der Verwaltung problematisierte Persönlichkeitsrecht des einzelnen Vorstandsmitglieds muss hinter den konkreten Willen des Gesetzgebers zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung zurücktreten. Es handelt sich hierbei um einen wesentlichen Vermögensposten, der ebenso transparent darzustellen ist wie alle anderen wesentlichen Vermögenswerte. Dies umso mehr, als der Gesetzgeber mittlerweile sogar die Möglichkeit der Beschlussfassung des Vergütungssystems durch die Hauptversammlung vorsieht.
TOP 7
Beschlussfassung über eine Ergänzung von § 16 der Satzung (Ort und
Einberufung) um einen neuen Absatz 5 zur Anpassung an das ARUG
Zustimmung
Begründung:
Aus Sicht der SdK handelt es sich hierbei um eine Möglichkeit, die Hauptversammlungsabwicklung zu modernisieren und effizient zu gestalten.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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