Hauptversammlung der Dürr AG am 06.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts,
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung.
Begründung: Die Gesellschaft schüttet ca. 70 % des Konzerngewinns aus. Der Konzerngewinn beträgt EUR 7,1 Mio., die Ausschüttung ca .EUR 5,1 Mio.
Der für die Ausschüttung grundsätzlich maßgebliche AG-Gewinn ist weitaus höher. Dies resultiert aus einem Sondereffekt des Vorjahres. Wichtig ist die Eigenkapitalquote zu stärken.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung.
Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen gut durch die Krise geführt. Es wird wieder eine Anlaufdividende für die Aktionäre gezahlt. Die gesetzten Ziele wurden teilweise sogar überschritten.
Der Auftragsbestand ist sehr gut.
TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut beraten und überwacht. Die Gesellschaft kam relativ gut durch die Krise. Eine Anfangsdividende wird bezahlt.
TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Ablehnung.
Begründung: Die Ernst & Young ist wohl schon über 10 Jahre Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Es sollte ein Wechsel der Prüfgesellschaft aus dem Gesichtspunkt der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers stattfinden.
Das Honorar für Steuerberatungsleistungen beträgt ca. 30 % des Abschlussprüfungshonorars. Insgesamt stehen sonstige Beratungsleistungen einschließlich Steuerberatungsleistung zur Abschlussprüfungshonorar in einem Verhältnis von ca. 60:40. Dies ist zu hoch.
TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat
Einzelwahl.
Begründung:
Die vorgeschlagenen Kandidaten sind sach- und fachkundig. Eine Frau (Tochter von Herrn Dr. Dürr) wird ebenfalls zur Wahl vorgeschlagen. Bis auf Herrn Schielke wird daher den Beschlussvorschlägen entsprochen.
Bei Herrn Schielke, noch Vorstand der Landesbank Baden-Württemberg, wird mit nein gestimmt, und zwar deshalb, da zwölf weitere Aufsichtsratsmandate/ vergleichbare Mandate bestehen.
TOP 7
Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags mit der Dürr IT
Service GmbH
Zustimmung.
Begründung: Der Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags mit der Dürr IT Service GmbH ist aus steuerlicher Sicht sinnvoll.
TOP 8
Änderung der Satzung in § 15 betreffend die Vergütung der Mitglieder des
Aufsichtsrats
Ablehnung.
Begründung: Die grundsätzliche Erhöhung der fixen Vergütung um ca. 30 % (von €15.000,-- auf € 20.000,--) kann als mit vergleichbaren Unternehmen betrachtet als angemessen angesehen werden.
Nicht zuzustimmen ist einer variablen Vergütung des Aufsichtsrates, da eine reine Fixvergütung die Unabhängigkeit stärkt.
TOP 9
Änderung der Satzung in § 22 Absatz 3 betreffend die Auslage von
Einberufungsdokumenten
Zustimmung.
Begründung: Bei der Beschlussfassung handelt es sich um Änderungen aufgrund gesetzlicher Möglichkeiten, die sinnvoll sind.
TOP 10
Änderung der Satzung in § 18 betreffend die Briefwahl
Zustimmung.
Begründung: Bei der Beschlussfassung handelt es sich um Änderungen aufgrund gesetzlicher Möglichkeiten, die sinnvoll sind.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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