Hauptversammlung der HeidelbergCement AG am 5.5.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichtes der HeidelbergCement AG und des Konzerns, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches für das Geschäftsjahr 2010 und des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
Ablehnung.
Begründung: Der Konzernüberschuss beträgt EUR 510 Mio. Davon stehen der Gruppe (Aktionäre) EUR 343 Mio. zu. An die Aktionäre sollen Mio. EUR 47 ausgeschüttet werden. Das sind ca. 14% des Konzernüberschusses und liegt damit weit unter der von der SdK erwarteten Ausschüttungsquote von 40% bis 60% des Konzerngewinns. Die Dividendenrendite beträgt 0,5%. Mit Ausnahme der Commerzbank, die keine Dividende zahlt, ist HeidelbergCement Schlusslicht bei den DAX-Werten.
TOP 3
Beschlussfassung über Entlastung des Vorstandes
Zustimmung.
Begründung: Der Vorstand hat in einem sehr schwierigen Jahr ein gutes Ergebnis erwirtschaftet. Umsatz (um 5,8% auf EUR 11,8 Mrd.) und operatives Ergebnis (um 8,6% auf EUR 1,43 Mrd.) gesteigert. Die Finanzierungsstruktur wurde durch Anleiheemissionen und Reduzierung der Bankkredite verbessert und die Finanzierungskosten gesenkt. Andere Kostensenkungsmaßnahmen wurden erfolgreich durchgeführt und 2010 wurden damit Kosten um ca. EUR 300 Mio. verringert. Diese Maßnahmen werden in den kommenden 3 Jahren fortgesetzt mit dem Ziel, weitere Kosten von ca. EUR 600 Mio. einzusparen. Die Nettoschulden wurden 2010 von EUR 8,4 Mrd. auf EUR 8,1 Mrd. abgebaut. Gleiches ist für 2011 geplant unter Verwendung thesaurierter Gewinne. Das Gearing verringerte sich 2010 von 77% auf 63%.
TOP 4
Beschlussfassung über Entlastung AR
Zustimmung.
Begründung: Der AR hat 2010 seine Aufgaben – Kontrolle und Beratung ordnungsgemäß erfüllt. Negative Vorfälle/Ergebnisse sind nicht bekannt. Die vorgesehenen Sitzungen des AR und der Ausschüsse wurden ordnungsgemäß - ohne Einschränkungen – durchgeführt. Der AR hat sich über den Geschäftsverlauf, die Geschäftspolitik, die Planung und die Rentabilität vom VS unterrichten lassen. Zustimmungspflichtige Projekte wurden mit dem VS diskutiert und abgestimmt. Das Zusammenwirken von AR und VS war intensiv.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers
Zustimmung.
Begründung: Trotz der mehr als zehnjährigen Tätigkeit der vorgeschlagenen Prüfungsgesellschaft und trotz der Tatsache, dass die Honorare für die sonstigen Leistungen mehr als 60% des WP-Honorars betragen, erteilt die SdK nochmals Ihre Zustimmung verbunden mit den Forderungen an die Verwaltung, im nächsten Jahr eine andere Prüfungsgesellschaft vorzuschlagen und sonstige Beratungsleistungen an eine von der WP-Gesellschaft fremde Gesellschaft zu vergeben.
TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des seit 1.1.2011 geltenden Vergütungssystem für den VS
Ablehnung.
Begründung: Das vorgelegte Vorstandsvergütungsmodell enthält change of control-Klauseln, die die SdK ablehnt.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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