Hauptversammlung der K+S Aktiengesellschaft am 11. Mai 2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der K+S Aktiengesellschaft, des
gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts, des Konzernlageberichts
und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2010,
sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung
Zustimmung
Begründung: Die Höhe der Dividende entspricht den Vorstellungen der
Aktionäre. Es werden wie in der Vergangenheit gut 40% des
Konzernjahresüberschusses ausgeschüttet. Außerdem ist es die zweithöchste
Dividende in der Geschichte des Unternehmens.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat wieder ein hervorragendes Ergebnis
erwirtschaftet und den Einbruch in 2009 überraschend schnell wettgemacht.
Das Unternehmen ist durch Akquisitionen und organisches Wachstum gut auf die
Anforderungen der Zukunft eingestellt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat offensichtlich seinen Beitrag zum Erfolg
des Unternehmens durch Kontrolle und strategische Beratung des Vorstands
beigetragen. Er hat sich außerdem ein neues zeitgemäßes Vergütungssystem
verordnet.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von Deloitte&Touche bestehen keine
Bedenken. Die bisherigen Prüfungen sind offensichtlich sachgerecht und
vollständig erfolgt.
TOP 6
Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien und
entsprechende Änderung der Satzung
Zustimmung
Begründung: Die Umstellung auf Namensaktien soll die Kommunikation mit den
Aktionären erleichtern. Das ist zu begrüßen.
TOP 7
Zustimmung zur Übermittlung von Informationen im Wege der
Datenfernübertragung und entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Hier gilt sinngemäß das Gleiche wie zu TOP 6.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|