Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 05.05.11



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Hauptversammlung der Software AG 2011 am 05.05.2011 in Darmstadt

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Software AG zum 31. Dezember 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttungsquote von 21% liegt weit unter der von der SdK geforderten Quote von 50%. Da die Nettoverschuldung in 2011 fast abgebaut sein wird, wäre eine höhere Ausschüttung darstellbar. Allerdings plant die Software AG weitere Zukäufe. Da diese Zukäufe Teil der Wachstumsstrategie sind, und der Aktienkurs den bisherigen Erfolg dieser Strategie reflektiert, kann der Aktionär mit einer relativ niedrigen Ausschüttung leben, zumal ein solides Finanzpolster bzw. niedrige Verschuldung gerade in Krisenzeiten Chancen eröffnet, aber auch dem Aktionär zusätzliche Sicherheit gewährleistet.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Die Rekordergebnisse sowie die zügige Integration des IDS Scheer sprechen für ein erfolgreiches Management, so dass der Entlastung nichts im Wege steht.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Die Rekordergebnisse sowie die zügige Integration der IDS Scheer sprechen für ein erfolgreiches Management. In diesem Umfeld scheint der Aufsichtsrat seinen Kontrollpflichten nachgekommen zu sein.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Im Jahr 2010 hat die Prüfungsleitung gewechselt, so dass gegen den Wirtschaftsprüfer keine Bedenken bestehen. Das Prüfungshonorar von EUR 598tsd erscheint im Hinblick auf die Größe der Software AG angemessen. Die sonstigen Gebühren von zusammen EUR 297tsd sind zwar relativ hoch (auch wegen der Integration IDS Scheer), sollten aber die Unabhängigkeit der Prüfung nicht beeinträchtigen.

TOP 6
Aufhebung des bedingten Kapitals in § 5 Absatz 3 der Satzung und damit verbundene Satzungsänderungen

Zustimmung
Begründung: Die Aufhebung des bedingten Kapitals stellt grundsätzlich keine Benachteiligung der Aktionäre dar.

TOP 7
Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit) sowie damit verbundene Satzungsänderungen

Zustimmung
Begründung: Der vorgesehen3 3:1 Split erhöht die Handelbarkeit der Aktien und ermöglicht Kleinaktionären sich an der Firma zu beteiligen.

TOP 8
Schaffung eines Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals sowie Streichung von § 5 Absatz 6 der Satzung und Einfügung eines neuen Absatzes am Ende von § 5 der Satzung

Ablehnung
Begründung: Der Beschlussvorschlag enthält die Möglichkeit das Kapital der Gesellschaft im Umfang von 20% des aktuellen Grundkapitals gegen Sacheinlage und unter Bezugsrechtsausschluss zu erhöhen. Diese Größenordnung wird von der SdK als zu umfangreich abgelehnt. Die SdK akzeptiert hier aufgrund negativer Erfahrungen in der Vergangenheit allenfalls 10% des Grundkapitals, was für kleinere Arrondierungen des Beteiligungsportfolios ausreichend sein dürfte. Für größere Sacheinlagen sollte eine Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung einberufen werden.

TOP 9
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag mit der IDS Scheer Consulting GmbH mit Sitz in Darmstadt zwecks Ausgliederung des operativen IDS Scheer Geschäftsbetriebs

Zustimmung
Begründung: De Facto ist die Übernahme der IDS Scheer bereits erfolgt und eine Integration hat in weiten Teilen stattgefunden. Der geplante Ausgliederungs- und Übernahmevertrag sorgt für klarere rechtliche und Organisatorische Strukturen und ist deshalb zu begrüßen. Eine offensichtliche bedeutsame Benachteiligung der Aktionäre ist nach erster Prüfung nicht zu erkennen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.