Hauptversammlung der Deutz AG am 05.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Top 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 und des Lageberichts für die DEUTZ AG,
keine Abstimmung erforderlich
Top 2
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Vorstand hat es geschafft, Absatz in Stück, Umsatz sowie den Auftragseingang erheblich zu steigern. Zwar ist es noch nicht gelungen ein positives Ergebnis je Aktie zu erzielen, dies liegt aber im Wesentlichen am Zinsergebnis, das durch Kredite für Umstrukturierungen entstanden ist. Das Gesamtergebnis ist auf dem Weg positiv zu werden, zumal Verbindlichkeiten abgebaut wurden.
Top 3
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Die Eigentümerstruktur wird hinreichend berücksichtigt. Zudem sitzen Vertreter von Unternehmen im AR mit denen eine Vertriebsvereinbarung für Großmotoren besteht. Hierdurch kann die Motorentwicklung besser an die Anforderungen der Kunden angepasst werden. Zwar bestehen im AR durch den Kunden und Mehrheitsaktionär auch latente Interessenkonflikte. Diese wurden aber angemessen berücksichtigt und die betroffenen AR Mitglieder wurden in ihren Mitwirkungsmöglichkeiten beschränkt.
Top 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Der Abschlussprüfer ist hinreichend autark. Auch ist er nicht länger als 10 Jahre für die Deutz AG tätig.
Top 5
Wahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Durch Dr. Bussolati erhält der Großaktionär ein zweites AR Mandat. Dies ist Angemessen, da er damit nicht den AR dominiert. Eine Dominanz findet nicht einmal auf der Anteilseignerseite des mitbestimmten AR statt.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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