Hauptversammlung der ATOSS Software AG am 03.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses und der Lageberichte für das Geschäftsjahr 2010 sowie
Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats und des Berichts des Vorstands mit
den erläuternden Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das
Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Der Verwendung des Bilanzgewinns wird zugestimmt, da sich die Atoss AG mit 50% in dem von der SdK geforderten Ausschüttungsbereich von 40-60% des Konzernergebnisses befindet.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung
Begründung: Dem Vorstand ist es wie in den Vorjahren gelungen Umsatz und Ergebnis auf einen neuen Rekordwert zu steigern und die Profitabilität durch Kostensenkung >weiter zu verbessern.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung
Begründung: Es geht aus dem Bericht des Aufsichtsrats hervor, dass eine gute Zusammenarbeit mit dem Vorstand stattgefunden hat. Der Aufsichtsrat ist damit seiner Aufgabe
in Beratung, Kontrolle und Überwachen des Vorstands nachgekommen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Gegenüber der Wahl des Abschlussprüfers bestehen keine Bedenken. Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft den Abschluss der Atoss AG seit 2003 und liegt damit noch innerhalb der von der SdK geforderten 10Jahre zum Wechsel des Prüfers.
TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Gegen den Vorschlag des Aufsichtsrats, Herrn Richard Hauser, der bereits zu Anfang des Jahres gerichtlich bestellt worden ist, in den Aufsichtsrat zu wählen ist nichts einzuwenden. Herr Hauser scheint unter anderem durch seine Tätigkeit als Unternehmensberater als geeignet.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung
eigener Aktien
Zustimmung
Begründung: Die einjährige Ermächtigung zum Aktienrückkauf für das kommende Geschäftsjahr erfüllt die gesetzlichen Vorschriften und befindet sich innerhalb der von der SdK geforderten Bandbreite. Da die Gesellschaft zudem im ausreichenden Umfang Dividende an ihre Anteilseigner zahlt, steht der Zustimmung zu einem ergänzenden Aktienrückkauf nichts im Wege.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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