Hauptversammlung der Ahlers am 04.05.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Ahlers AG zum 30. November 2010, des Lageberichts des Vorstands für die Ahlers AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/10 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5 sowie 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Bei einem Konzernergebnis von 0,62 Euro je Aktie sollen 0,55 Euro pro Stammaktie und 0,60 Euro pro Vorzugsaktie ausgeschüttet werden. Damit wird eine Ausschüttungsquote von 93% vom erwirtschafteten Ergebnis und eine Dividendenrendite von 5,2% bzw. 6,4% erreicht. Angesichts der allgemein moderaten Ergebnisse in der Herrenmode-Branche kann der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns akzeptiert werden, um die Gewinnrücklagen zu sichern.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009/10
Zustimmung
Begründung: Dem Vorstand ist es vor allem durch die vor zwei Jahren eingeleiteten Kostensenkungsmaßnahmen und dem zügigen Ausbau der Retailaktivitäten gelungen, das Konzernergebnis auf 8,4 Mio. Euro fast zu verdoppeln.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/10
Zustimmung
Begründung: Der AR hat wie gewohnt die Arbeit des Vorstands in einem weiterhin schwierigen Marktumfeld verantwortungsvoll beraten, ist seiner Kontrollverpflichtung gewissenhaft nachgekommen und hat dazu beigetragen, die Ertragslage des Unternehmens wesentlich zu verbessern.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010/11
Zustimmung
Begründung: Gegen den vorgeschlagenen Abschlussprüfers, der BDO Deutsche Warentreuhand AG, Hamburg, ist nichts einzuwenden.
TOP 6
Beschlussfassung über einen Verzicht auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsgehälter im Anhang zum Jahres- und Konzernabschluss
Ablehnung
Begründung: Die individualisierte Offenlegung der Vorstandsgehälter stellt die gesetzliche Regel dar, wird von dem Corporate Governance Codex gefordert und ist heute üblich. Eine gegenüber den Aktionären zu erbringende Finanz-Transparenz wird mit dem Vorschlag nicht erbracht. Nur die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung ermöglicht den Aktionären die Beurteilung, ob die Höhe der Vergütung und die einzelnen Vergütungsbestandteile für jedes Vorstandsmitglied, gemessen an dessen individuellem Aufgabenbereich sowie am Unternehmenserfolg, angemessen im Sinne des Aktiengesetzes sind. Es fehlen zudem überzeugende sachliche Gründe gegen die individualisierte Offenlegung der Vorstandsgehälter. Von der Stellung eines Gegenantrags sieht die SdK nur deshalb ab, da der Vorstand aus lediglich zwei Mitgliedern besteht, so dass wenigstens die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder berechenbar ist.
TOP 7
Wahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Die Wahl von Frau Prof. Dr. Julia von Ah wird begrüßt, da man von ihr eine große finanzwirtschaftliche Kompetenz erwarten kann, sie nicht mit weiteren Aufgaben überlastet ist und zudem mit ihr die von der politischen Öffentlichkeit erwartete Frauenquote erfüllt wird.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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