Hauptversammlung der EnbW AG am 19.04.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der EnBW Energie
Baden-Württemberg AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31.
Dezember 2010, des zusammengefassten Lageberichts für die EnBW Energie
Baden-Württemberg AG und den Konzern (einschließlich des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4
HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres
2010
Zustimmung
Begründung: Der Verwendung des Bilanzgewinns wird zugestimmt, da der Beschlussvorschlag die von der SdK geforderte Ausschüttungsquote von 40- 60 % des Konzernergebnisses erfüllt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Der Entlastung des Vorstands wird zugestimmt, da sich der Vorstand auf der derzeitigen Gesetzesgrundlage den unternehmerischen Zielen gestellt hat.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird Entlastung erteilt, da sie den Anforderungen der Beratung, Kontrolle und Überwachung stets nachgekommen sind.
TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die
Vorstandsmitglieder
Zustimmung
Begründung: Dem Vergütungssystem wird zugestimmt, da es neben einer fixen Vergütung auch eine angemessene variable Vergütung beinhaltet.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2011
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfers bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Auf der Hauptversammlung wird die langjährige Bindung des Prüfungshauses und nicht nur des Prüfungsteams zu hinterfragen sein.
TOP 7
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung (a-c, e-f, h, j) / Ablehnung (d,g,i)
Begründung: Gegen die Wahl der AR-Kandidaten besteht mit Ausnahme der Herren Goll, Rau und Strathaus keine Bedenken. Bei den zuvorgenannten Kandidaten macht der Wahlvorschlag keinen Sinn, da er die Eigentümerstruktur der Gesellschaft nicht wirklich abbildet. Großaktionär ist zum einen das Land Baden-Württemberg, das durch den Willen der Wähler einen Regierungswechsel beschlossen hat. Auch wenn hier zunächst rein formale Zeitgründe für den Vorschlag der HV sprechen, so fordert die SdK stets auch Vertreter für den Streubesitz. Dass mit diesem Wahlvorschlag nicht die vom Volk als tatsächlichen Eigner gewählten Vertreter des Eigentums auch unter dem zeitlichen Engpass vorgeschlagen wurden, kann daher nicht hingenommen werden. Gerade in der Eigentümerkonstellation dieser Gesellschaft ist ein Beschluss ohnehin nur durch die Entscheidung der beiden Großaktionäre möglich. Daher fordert die SdK im Sinne einer Aktionärsdemokratie und der Präsenz der tatsächlichen Eigner im Aufsichtsrat die Großaktionäre auf, hier durch Anwendung eines Gegenantrages tatsächliche Vertreter der Eignerseite vorzuschlagen. Ansonsten wird die SdK den Vorschlag ablehnen.
TOP 8
Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung
Zustimmung
Begründung: Gegen die Satzungsänderung bestehen keine Bedenken da diese Maßnahme das Vieraugenprinzip sicherstellt.
TOP 9
Zustimmung zu zwei Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen zwischen der
EnBW Energie Baden-Württemberg AG einerseits und zwei Tochtergesellschaften
andererseits
Zustimmung
Begründung: Gegen den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bestehen keine Einwände da er neben steuerlichen Vorteilen eine Verwaltungsvereinfachung darstellt.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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