Hauptversammlung der Beiersdorf AG am 21.04.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit den Berichten über die Lage der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2010, dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB
keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft schlägt die Ausschüttung einer unveränderten Dividende von € 0,70 auf Vorjahreshöhe vor.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Nach Abschluss der Wirtschaftskrise ist der Umsatz im Bereich Tesa sehr erfreulich 2-stellig gestiegen, während im Consumer Bereich die Erwartungen des Vorstandes und damit auch der Aktionäre nicht voll erfüllt wurden. Der Vorstand hat jedoch im Bereich Consumer die Businessstrategie weiterentwickelt und die Strukturen den veränderten Rahmenbedingungen angepasst.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat scheint gut zu funktionieren. Die Weiterentwicklung der Strategie und damit die Grundlage für das zukünftige Wachstum wurden gemeinsam erarbeitet.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe erkennbar, warum die Wahl nicht erfolgen sollte.
TOP 6
Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung betreffend den Ort der Hauptversammlung; Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Es soll eine Flexibilisierung bezüglich des Ortes der Hauptversammlung im Umkreis von 200 km von Hamburg erfolgen. Dagegen gibt es keine Bedenken.
TOP 7
Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats; Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Die Aufsichtsratstantieme wird auf der bisherigen Höhe neu strukturiert, ohne die Höhe insgesamt zu verändern. Diesem ist zuzustimmen, auch wenn die SdK der Auffassung ist, dass der Aufsichtsrat besser mit einer fixen Vergütung zu vergüten ist.
TOP 8
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Zustimmung
Begründung: Auch der neuen Vergütungsregelung ist aus Aktionärssicht zuzustimmen. Bereits im Vorjahr hatten wir angemerkt, dass man der Vergütungsregelung anmerkt, dass das Unternehmen von Unternehmern und nicht von Managern geführt wird.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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