Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 05.05.11



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Hauptversammlung der E.ON AG am 05.05.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2010 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die E.ON AG und den E.ON-Konzern und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 und § 289 Abs. 5 HGB

keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Die Dividende ist unverändert mit € 1,50 trotz eines rückläufigen Konzernüberschusses aber bei leicht gestiegenem Adjusted Ebit DA. Die Ausschüttungsquote liegt bei 50 %.

TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat erneut ein gutes Ergebnis vorgelegt und die Ziele bezüglich der Verkäufe gut überschritten. Die Verbindlichkeiten wurden entsprechend abgebaut.

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat scheint positiv. Durch die Internationalisierung hat der Konzern die entsprechenden Ziele erreicht.

TOP 5
Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Zustimmung
Begründung: Im vergangenen Jahr hatten wir die bisherige Vorstandsvergütung abgelehnt, da die Zuführungen zu den Pensionen mit Beträgen oberhalb der Fixvergütung lagen. Erfreulich ist, dass in der neuen Vergütungsregelung nunmehr die Pensionszusagen für neu bestellten Vorstandsmitglieder auf eine beitragsorientierte Versorgungszusage umgestellt wurden, die einen vernünftigen Prozentsatz der Fixvergütung enthält und sogar einen Matching-Beitrag fordert, d.h., diesem zahlt das Unternehmen nur, wenn auch jeweilige Vorstandsmitglied durch Gehaltsumwandlung in gleicher Höhe solche Beträge zur Verfügung stellt.

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Bei dem Vorschlag wurden sowohl die Internationalisierung wie die Zuwahl einer Anwältin vorgeschlagen, so dass wir die Vorschläge begrüßen.

TOP 7
Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 und für die prüferische Durchsicht

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfer PWC ist nichts einzuwenden.

TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Es wird eine feste Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder vorgeschlagen. Diese Forderung stellt im Gegensatz zum Coperate Gouvernance Kodex die SdK seit vielen Jahren und begrüßt dieses. Auch wenn die absoluten Beträge recht hoch sind, handelt es sich jedoch bei E.ON um eines der größten Konzerne Deutschlands. Die Vergütung beträgt zwischen 10 und 20 % der Vergütung des Vorstandes. Aus Sicht der SdK ist diesem zuzustimmen.

TOP 9
Zustimmung zu Änderungen von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen zwischen der E.ON AG und verschiedenen Tochtergesellschaften.
a) E.ON Beteiligungsverwaltungs GmbH
b) E.ON Energy Trading Holding GmbH
c) E.ON Finanzanlagen GmbH
d) E.ON Ruhrgas Holding GmbH

Zustimmung
Begründung: Mit den Verträgen wird das Konzernergebnis optimiert.

hAuf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.