| Hauptversammlung der Daimler AG am 13.04.2011 
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. 
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses sowie des für die Daimler AG und den Konzern
zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2010, des Berichts des
Aufsichtsrats und der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Abs.
4, 315 Abs. 4 und § 289 Abs. 5 des Handelsgesetzbuches
 
Keine Abstimmung erforderlich. 
 
TOP 2Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
 
ZustimmungBegründung:
Die Ausschüttungsquote bewegt sich mit etwas über 40 % im Rahmen der von der SdK für den Normalfall empfohlenen Spannbreite von 40 bis 60 %.
 
TOP 3Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2010
 
ZustimmungBegründung:
Das Management hat einen gemessen an vielen Kennzahlen überzeugendes Ergebnis vorgelegt. Dabei entsteht der Eindruck, dass nicht lediglich nur die Effekte der anziehenden Konjunktur mitgenommen wurden, sondern dass intern Weichen sinnvoll gut gestellt wurden. Die seit langen Jahren formulierten Renditeziele erscheinen wieder in mittelfristig greifbarer Nähe.
 
TOP 4Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2010
 
ZustimmungBegründung:
Der Aufsichtsrat hat die gute Entwicklung des Unternehmens sinnvoll begleitet.
 
TOP 5Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder
des Vorstands
 
AblehnungBegründung:
Trotz einiger guter Bausteine kann dem Vergütungssystem insgesamt nicht zugestimmt werden. Zum einen sind die Elemente, die zum Jahresbonus führen, nicht quantifiziert. Ob das System eher anspruchsvoll oder eher lasch ist, kann somit von außen gar nicht beurteilt werden; wenn dies so ist, kann über das System fairer weise auch nicht abgestimmt werden. Außerdem gibt es einen unerfreulichen Sonderpunkt: Die eine Hürde bei der mittelfristigen Vergütungskomponente (Umsatzrendite der letzten drei Jahre) ist falsch justiert; sie erlaubt eine Zuweisung von 100 % schon, wenn sich Daimler im Verhältnis zu den dort genannten Wettbewerbern durchschnittlich gut geschlagen hat. In diesem Fall wäre aber aus Sicht SdK eine Zuweisung von 0 % gerechtfertigt, denn die Aktionäre erwarten vom Daimler-Management selbstverständlich überdurchschnittliche Leistungen. Eine Belohnung bei durchschnittlichen oder unterdurchschnittlichen Leistungen dürfte auch den übrigen Mitarbeitern von Daimler kaum je gewährt werden. Warum beim Vorstand eine Ausnahme machen?
 
TOP 6Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
 
AblehnungBegründung:
Die KPMG bzw. ihre Rechtsvorgänger prüfen Daimler schon seit Jahrzehnten. Es ist an der Zeit, ein neues Kapitel in der Nachkriegsgeschichte von Daimler aufzuschlagen und sich einem neuen Prüfungsteam zu stellen. Dabei ist der SdK bewusst, dass Prüfungskontinuität auch ein positiver Punkt sein kann und dass natürlich die prüfenden Einzelpersonen regelmäßig wechseln. Trotzdem: mehr als fünfzig Jahre sind einfach zu viel.
 
TOP 7Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und
entsprechende Satzungsänderung
 
ZustimmungBegründung:
Die Aufsichtsratsvergütung differenziert im Grundgedanken richtig nach der Übernahme von Funktionen innerhalb des Aufsichtsrates. Lobenswert ist auch der Verzicht auf variable Vergütungskomponenten. Hier wird eine alte Forderung der SdK beachtete, die diese im bewussten Gegensatz zum Deutschen Corporate Governance Kodex seit Jahren vertritt.
 
TOP 8Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
 
ZustimmungBegründung:
Gegen die Qualifikation der vorgeschlagenen Personen bestehen keine Bedenken. Eine Anmerkung sei erlaubt: Im Aufsichtsrat von Daimler ist angesichts der Struktur des Aktionariats ganz sicher Platz für einen dezidierten Vertreter des Streubesitzes.
 
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genanntem
Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
						
 
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