Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 14.04.11



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Hauptversammlung der Gerresheimer AG am 14.04.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gerresheimer AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 30. November 2010, des zusammengefassten Lageberichts einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 (01. Dezember 2009 – 30. November 2010)

keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Gerresheimer AG

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft zahlt wieder eine Dividende von 0,50 € je Aktie. Diese bleibt mit 26 % zwar unter den wünschenswerten 40% des Bilanzgewinns, ist aber als ein erster Schritt in Richtung Dividendenkontinuität zu sehen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Die Ergebnissituation hat sich gegenüber dem Vorjahr erheblich verbessert. Bei bescheidenen Unsatzzuwächsen sind vor allem die Bruttomargen gestiegen. Es hat sich weiter das Zinsergebnis, bedingt durch den Schuldenabbau, kräftig verbessert.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Ablehnung
Begründung:
a. Die Gesellschaft veröffentlicht weiter nicht die Einzelbezüge der Vorstände(angeblicher Satzungsvorbehalt).
b. Das „Phantom“-Aktienoptionsprogramm für das Management ist wenig anspruchsvoll (12% Kursgewinn in 4 Jahren).
c. Eine variable Vergütung im Aufsichtsrat findet grundsätzlich nicht die Zustimmung der SdK, da die vorrangigen Kontrollpflichten eines AR diese Vergütungskomponente ausschließen. Die Gesamtvergütung ist zudem mit fast 900 T€ für ein kleineres MDAX-Unternehmen sehr üppig bemessen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Ablehnung
Begründung: Der Anteil der Nicht-Abschlussprüferleistungen liegt weit oberhalb einer zulässigen Toleranzschwelle von 10% im Durchschnitt und 20% im Ausnahmefall. Deloitte hat als einzige der Big 4 einen großen Beratungsbereich beibehalten. Dies halten wir mit der notwendigen Unabhängigkeit eines Abschlussprüfers für nicht vereinbar.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.