Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 15.04.11



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Hauptversammlung der Sky Deutschland AG am 15.04.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, des zusammengefassten Lageberichts für die Sky Deutschland AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2010, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung.
Begründung: Die wirtschaftliche Lage der Sky Deutschland AG hat sich über die letzten Jahre kaum verbessert. Pay-TV bleibt in Deutschland weiterhin nicht sehr gefragt. Nur mit der Hilfe durch das Firmenimperium Ruppert Murdochs konnte die Sky Deutschland AG eine Insolvenz abwenden. Trotz dieser insgesamt nicht zufriedenstellenden Lage liegen keine bekannten nennenswerten Gründe vor, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Ablehnung.
Begründung: Die Aufsichtsräte sind ihrer Pflicht in Bezug auf Untersuchung und Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bezüglich der zu hoch ausgewiesenen Abonnentenzahlen in der Ära Kofler nicht nachgekommen. Es kann keine Entlastung erteilt werden.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung.
Begründung: Sky hat sich technologisch an die Spitze der TV-Sender gesetzt. Im vierten Quartal 2010 konnten das erste Mal signifikante Zuwächse bei den Abonnentenzahlen erzielt werden. Es liegen keine Gründe vor, die gegen eine Entlastung sprechen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Ablehnung.
Begründung: Der Aufsichtsrat hat bis heute in der Sache der falsch ausgewiesenen Mitgliederzahlen aus der Ära Georg Kofler keine Anstrengungen unternommen, obwohl bereits ein Schaden (Einigung auf einen Zahlung mit institutionellen Anlegern) vorliegt, und somit ein fehlerhaftes Handeln der beteiligten Personen in den betreffenden Jahren von Seiten der Gesellschaft eingestanden wird. Es ist die Pflicht des Aufsichtsrates, hier den Schaden der Gesellschaft zu minimieren und Schadensersatzansprüche gegenüber den verantwortlichen Vorständen geltend zu machen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Ablehnung.
Begründung: Aufgrund der Affäre um die überhöhten Abonnentenzahlen bestehen Zweifel, ob die KPMG bei der Konzernabschlussprüfung der Vorjahre die immateriellen Vermögenswerte stets richtig bewertet hat. Daher wäre es angebracht, einen neuen Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer zu bestellen

TOP 7
Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Zustimmung.
Begründung: Herr Jan Koeppen scheint aufgrund seines beruflichen Werdegangs für den Aufsichtsrat der Sky Deutschland AG geeignet zu sein. Es liegen keine Gründe vor, die gegen seine Wahl sprechen würden.

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2010, die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2011 sowie den Ausschluss des Bezugsrechts; Satzungsänderung

Ablehnung.
Begründung: Die Gesellschaft hat in den letzten Jahren das Kapital der Altaktionäre enorm verwässert. Jedoch konnte die Gesellschaft nur durch diese Vielzahl an Kapitalerhöhungen wirtschaftlich überleben. Aufgrund der nun stabileren finanziellen Situation der Gesellschaft erscheint derzeit eine weitere Kapitalerhöhung nicht nötig zu sein. Ferner sieht der Beschluss vor, dass das Bezugsrecht der Altaktionäre ausgeschlossen werden kann, wenn die dadurch ausgegebenen Aktien über die Laufzeit nicht mehr als 20% ausmachen. Dies erscheint aufgrund der Historie der Gesellschaft und der bereits von den Altaktionären zu tragenden Verwässerung ihrer Anteile nicht hinnehmbar.

TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, den Ausschluss des Bezugsrechts sowie die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2011; Satzungsänderung

Ablehnung.
Begründung: Angesichts des in der Vergangenheit nicht verantwortungsvollen Umgangs der Verwaltung mit dem Instrument „Wandelanleihe“ kann die SdK dem vorgeschlagenen Ermächtigungsbeschluss nicht zustimmen.

TOP 10
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Ablehnung.
Begründung: Das Vergütungssystem sieht den Einsatz von Aktienoptionen bzw. ähnlichen Instrumenten vor. Dies lehnt die SdK grundsätzlich ab. Ferner erschienen die Parameter, welche zu einem Anspruch auf variable Vergütung führen, nicht im Sinne der Aktionäre ausgestaltet zu sein. Es kann nicht sein, dass nach einem Geschäftsjahr wie 2010 eine erfolgsabhängige (!) Vergütung von 0,7 Mio. Euro alleine an den Vorstandsvorsitzenden gezahlt wird.

TOP 11
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung; Briefwahl

Zustimmung.
Begründung: Die Satzungsänderung erleichtert den freien Aktionären die Teilnahme an den Abstimmungen auf den Versammlungen. Somit können auch nicht anwesende Aktionäre in Zukunft über wichtige Unternehmensentscheidungen mit entscheiden.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.