Hauptversammlung der Sky Deutschland AG am 15.04.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010, des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, des zusammengefassten
Lageberichts für die Sky Deutschland AG und den Konzern für das
Geschäftsjahr 2010, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2010 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289
Absatz 4, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2010
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2009
Zustimmung.
Begründung:
Die wirtschaftliche Lage der Sky Deutschland AG hat sich über die letzten
Jahre kaum verbessert. Pay-TV bleibt in Deutschland weiterhin nicht sehr
gefragt. Nur mit der Hilfe durch das Firmenimperium Ruppert Murdochs konnte
die Sky Deutschland AG eine Insolvenz abwenden. Trotz dieser insgesamt
nicht zufriedenstellenden Lage liegen keine bekannten nennenswerten Gründe
vor, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2009
Ablehnung.
Begründung:
Die Aufsichtsräte sind ihrer Pflicht in Bezug auf Untersuchung und
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bezüglich der zu hoch
ausgewiesenen Abonnentenzahlen in der Ära Kofler nicht nachgekommen. Es kann
keine Entlastung erteilt werden.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2010
Zustimmung.
Begründung:
Sky hat sich technologisch an die Spitze der TV-Sender gesetzt. Im vierten
Quartal 2010 konnten das erste Mal signifikante Zuwächse bei den
Abonnentenzahlen erzielt werden. Es liegen keine Gründe vor, die gegen eine
Entlastung sprechen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2010
Ablehnung.
Begründung:
Der Aufsichtsrat hat bis heute in der Sache der falsch ausgewiesenen
Mitgliederzahlen aus der Ära Georg Kofler keine Anstrengungen unternommen,
obwohl bereits ein Schaden (Einigung auf einen Zahlung mit
institutionellen Anlegern) vorliegt, und somit ein fehlerhaftes Handeln der
beteiligten Personen in den
betreffenden Jahren von Seiten der Gesellschaft eingestanden wird. Es ist
die Pflicht des Aufsichtsrates, hier den Schaden der Gesellschaft zu
minimieren und Schadensersatzansprüche
gegenüber den verantwortlichen Vorständen geltend zu machen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Ablehnung.
Begründung:
Aufgrund der Affäre um die überhöhten Abonnentenzahlen bestehen Zweifel, ob
die KPMG bei der Konzernabschlussprüfung der Vorjahre die immateriellen
Vermögenswerte stets richtig bewertet hat. Daher wäre es angebracht, einen
neuen Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer zu bestellen
TOP 7
Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Zustimmung.
Begründung:
Herr Jan Koeppen scheint aufgrund seines beruflichen Werdegangs für den
Aufsichtsrat der Sky Deutschland AG geeignet zu sein. Es liegen keine Gründe
vor, die gegen seine Wahl sprechen würden.
TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2010, die
Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2011 sowie den Ausschluss des
Bezugsrechts; Satzungsänderung
Ablehnung.
Begründung:
Die Gesellschaft hat in den letzten Jahren das Kapital der Altaktionäre
enorm verwässert. Jedoch konnte die Gesellschaft nur durch diese Vielzahl an
Kapitalerhöhungen wirtschaftlich überleben. Aufgrund der nun stabileren
finanziellen Situation der Gesellschaft erscheint derzeit eine weitere
Kapitalerhöhung nicht nötig zu sein. Ferner sieht der Beschluss vor, dass
das Bezugsrecht der Altaktionäre ausgeschlossen werden kann, wenn die
dadurch ausgegebenen Aktien über die Laufzeit nicht mehr als 20% ausmachen.
Dies erscheint aufgrund der Historie der Gesellschaft und der bereits von
den Altaktionären zu tragenden Verwässerung ihrer Anteile nicht hinnehmbar.
TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel-
und/oder Optionsschuldverschreibungen, den Ausschluss des Bezugsrechts sowie
die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2011; Satzungsänderung
Ablehnung.
Begründung:
Angesichts des in der Vergangenheit nicht verantwortungsvollen Umgangs der Verwaltung mit dem Instrument „Wandelanleihe“ kann die SdK dem vorgeschlagenen Ermächtigungsbeschluss nicht zustimmen.
TOP 10
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder
des Vorstands
Ablehnung.
Begründung:
Das Vergütungssystem sieht den Einsatz von Aktienoptionen bzw. ähnlichen
Instrumenten vor. Dies lehnt die SdK grundsätzlich ab. Ferner erschienen die
Parameter, welche zu einem Anspruch auf variable Vergütung führen, nicht im
Sinne der Aktionäre ausgestaltet zu sein. Es kann nicht sein, dass nach
einem Geschäftsjahr wie 2010 eine erfolgsabhängige (!) Vergütung von 0,7
Mio. Euro alleine an den Vorstandsvorsitzenden gezahlt wird.
TOP 11
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung; Briefwahl
Zustimmung.
Begründung:
Die Satzungsänderung erleichtert den freien Aktionären die Teilnahme an den
Abstimmungen auf den Versammlungen. Somit können auch nicht anwesende
Aktionäre in Zukunft über wichtige Unternehmensentscheidungen mit
entscheiden.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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