a.o. Hauptversammlung der TAG Immobilien AG am 07.04.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen
Zustimmung
Begründung: Über diesen Tagesordnungspunkt soll zum wiederholten Mal
binnen weniger Monate eine Kapitalerhöhung durchgeführt werden. Die SdK
kann dieser Maßnahme unter der Voraussetzung zustimmen, dass ein
Bezugsrechtshandel zugelassen wird. Sollte es hierfür keine Bestätigung
geben, wird dem Beschlussantrag die Zustimmung verweigert werden.
TOP 2
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals
2011/I, über die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die
entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung:
Die Beschlussvorlage umfasst die Schaffung eines Genehmigten Kapitals im
Umfang von rund 39% des Grundkapitals der Gesellschaft. Damit bleibt man
zwar unter der gesetzlichen Höchstgrenze von 50%, jedoch vor dem
Hintergrund der in der Vergangenheit mit der Ausnutzung Genehmigter
Kapitalien gemachten negativer Erfahrungen, lehnt die SdK Ermächtigungen
zur Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen und mit Bezugsrechtsauschluss für
mehr als 10% des aktuellen Grundkapitals genauso ab wie gegen Bareinlagen
mit Bezugsrecht für größer 25% des aktuellen Grundkapitals.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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