Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 19.04.11



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Hauptversammlung der Analytik Jena AG am 19.04.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Analytik Jena AG sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts (einschließlich des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 bzw. § 315 Abs. 4 HGB) und des Berichts Des Aufsichtsrats für das am 30. September 2010 beendete Geschäftsjahr 2009/2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2009/2010

Zustimmung
Begründung: Auch wenn mittels des Beschlussvorschlags die in etwa hälftige Teilung des Konzernjahresüberschusses noch nicht erreicht wird, ist die Aufnahme der Dividendenzahlung ein Schritt in die richtige Richtung..

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009/2010

Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK hat der Vorstand seine nach Satzung und Gesetz vorgesehenen Pflichten erfüllt.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010

Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK ist der Aufsichtsrat seinen Überwachungs- und Prüfpflichten nachgekommen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010/2011

Zustimmung.
Begründung: Aus Sicht der SdK ist der Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers zuzustimmen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Ablehnung.
Begründung: Dem Erwerb eigener Aktien kann im Hinblick auf die aus Sicht der SdK noch zu geringe Dividendenausschüttung nicht zugestimmt werden.

TOP 7
Wahlen zum Aufsichtsrat

Ablehnung
Begründung: Die Abstimmung ist als Blockwahl vorgesehen. Dies widerspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie den Vorgaben der SdK. Im Übrigen wurde nicht angegeben, welcher Aufsichtsratskandidat über welche Qualifikationen verfügt und wer die Funktion des financial experts übernehmen soll. Auch damit verstößt der Beschlussvorschlag gegen die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.

TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung von § 14 (Vergütung des Aufsichtsrats) der Satzung

Ablehnung
Begründung: Die SdK ist der Auffassung, dass die insbesondere Kontrollfunktion des Aufsichtsrates nicht erfolgsabhängig vergütet werden kann und setzt sich daher für eine ausschließlich fixe Aufsichtsratsvergütung ein.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.