a.o. Hauptversammlung der GeneScan Europe AG am 29.03.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GeneScan Europe Aktiengesellschaft auf die Eurofins Ventures B.V. mit Sitz in Breda, Niederlande, als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von
Minderheitsaktionären – Squeeze-Out)
Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt die Enteignung von Minderheitsaktionären zugunsten von Großaktionären aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab und hält zudem die angebotene Abfindungsleistung für nicht angemessen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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