Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 12.04.11



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Hauptversammlung der Carl Zeiss Meditec AG am 12.04.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2010 sowie der Lageberichte für die Carl Zeiss Meditec AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 1. Oktober 2009 bis 30. September 2010, jeweils mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2009/2010

Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttung beträgt rund 98 % des Konzernjahresüberschusses und liegt damit deutlich über der von der SdK geforderten in etwa hälftigen Teilung zwischen der Gesellschaft und den Aktionären. Dem Vorschlag ist daher zuzustimmen, auch dann wenn rund 3/5 der Dividende als sog. \"zusätzliche Sonderdividende\" ausgewiesen wird.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009/2010

Zustimmung
Begründung: Soweit für die SdK erkennbar, ist der Vorstand seinen Pflichten im Geschäftsjahr 2009/2010 ordnungsgemäß nachgekommen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010

Zustimmung
Begründung: Soweit für die SdK erkennbar, ist der Aufsichtsrat seinen Kontroll- und Beratungspflichten im Geschäftsjahr 2009/2010 nachgekommen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010/2011

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl der vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gibt es seitens der SdK keine Einwände. Nichts desto trotz sollte weiterhin darauf geachtet werden, dass Leistungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft außerhalb der eigentlichen Abschlussprüfung nicht überhand nehmen, so dass die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung gewahrt bleibt.

TOP 6a.
6a. Wahl zum Aufsichtsrat

Ablehnung
Begründung: Die Wahl der 4 Aufsichtsratsmitglieder ist nicht als Einzelabstimmung vorgesehen. Dies wiederspricht sowohl der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex als auch den Vorgaben der SdK. Darüber hinaus wird in der Einladung nicht die spezielle Qualifikation und Eignung der Aufsichtsratsmitglieder wiedergegeben, dies gilt insbesondere im Hinblick auf den vom Deutschen Corporate Governance Kodex geforderten Financial Expert. Speziell bei der Nominierung von Herrn Dr. Reim bestehen zusätzliche Bedenken, da Herr Dr. Reim bereits in 4 konzernfremden Aufsichts- und Kontrollorganen vertreten ist und daher Zweifel daran bestehen, dass er über die erforderlichen zeitlichen Kapazitäten verfügt.

TOP 6b.
6b. Aufschiebend bedingte Wahl zum Aufsichtsrat

Ablehnung
Begründung: Wie unter TOP 6a.

TOP 7
Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Die geplante Änderung der Aufsichtsratsvergütung entspricht den Vorgaben der SdK, wonach die Vergütung angemessen relativ zu vergleichbaren Gesellschaften und zum längerfristigen Erfolg des Unternehmens sein soll.

TOP 8
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Schaffung neuen genehmigten Kapitals nachdem das mit Hauptversammlungsbeschluss vom 10.03.2006 geschaffene genehmigte Kapital mittlerweile erloschen ist.

TOP 9
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss einer D&O-Versicherung zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Der Abschluss einer D&O - Versicherung zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder mit Vereinbarung eines Selbstbehalts von 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung ist zu befürworten.

TOP 10
Beschlussfassung zur Satzungsänderung über die neue Zusammensetzung der Mitglieder des Aufsichtsrats nach der geplanten Verschmelzung der Tochtergesellschaften

Zustimmung
Begründung: Die Änderung ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Drittelbeteiligungsgesetz) erforderlich.

TOP 11
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Übermittlung von Informationen an die Aktionäre auch im Wege der Datenfernübertragung und Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Dieser Beschlussvorschlag ist aus Sicht der SdK unproblematisch und modernisiert die Satzung.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.