Hauptversammlung der MVV Energie AG am 18.03.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des Jahresabschlusses zum 30. September 2010, des Lageberichts für
das Geschäftsjahr 2009/10, des Konzernabschlusses (IFRS) zum 30. September
2010, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2009/10, des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Absätze 4
und 5 sowie 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs, des Vorschlags des
Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des
Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Der Verwendung des Bilanzgewinns wird zugestimmt. Nach Bereinigung der Kennzahlen insbesondere der wenig aussagefähigen IFRS Bilanz durch die IAS 39 Bewertung erfüllt der Ausschüttungsbetrag den von der SdK geforderten Bereich von 40-60 %. Bei der durch die gesetzlich vorgeschriebene IFRS Bilanz ausgewiesenen Konzernjahresüberschuss beträgt die Ausschüttungsquote allerdings nur 38 %.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Entlastung des Vorstands wird die SdK zustimmen, da er nach unserer Auffassung seinen Aufgaben vollumfänglich nachgekommen ist und weiter zielstrebig an der strategischen Ausrichtung des Unternehmens arbeitet. Die SdK unterstützt auch die vom Vorstand gewählte Strategie, Wachstum durch Neuinvestitionen nur bei hinreichender Rentabilität.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Dem Aufsichtsrat ist Entlastung zu erteilen, da er seinen Aufgaben der Beratung und Überwachung des Vorstandes stets nachgekommen ist.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010/11
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfers bestehen keinerlei Bedenken.
TOP 6
Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Die SdK beabsichtigt der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten zuzustimmen, wenngleich auf der Hauptversammlung die Besetzungsvorschläge zu hinterfragen sind. Zum einen wird zu erklären sein, ob nicht die Besetzung sehr kopflastig mit Kandidaten ist, die der Stadt Mannheim sehr nahe stehen. Dies wird insbesondere dadurch genährt, da mehrere der Kandidaten derzeit auf Wahlplakaten in der Stadt Mannheim abgebildet sind und eine politische Zugehörigkeit, insbesondere für Aktionäre die nicht aus Mannheim stammen, diese Informationen in den Wahlvorschlägen verschwiegen wurde. Dies erweckt zumindest Zweifel, ob hier die Interessen der fachlichen Kompetenz nicht vor regionalen Interessen zurückstecken mussten. Außerdem ist nicht erkennbar, wer im AR die Interessen des Streubesitzes vertreten wird.
TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von Beherrschungs- und
Gewinnabführungsverträgen
Zustimmung
Begründung: Bei den Gewinnabführungsverträgen wird die SdK zustimmen, da es sich hier um 100 % Töchter der MVV Energie AG handelt.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden
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