Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 08.04.11



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Hauptversammlung der Merck KGaA am 08.04.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Gesellschaft, des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2010 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Die Wirtschaftsprüfer haben den Jahresabschluss vorbehaltlos testiert und auch der Geschäftsbericht zeigt, dass die Gesellschaft ordentlich gewirtschaftet hat und mit Umsicht geführt wurde.

TOP 3
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Die von 1 € auf 1,25 € je Aktie erhöhte Dividende entspricht einer Ausschüttungsquote von 47,4 % des den Aktionären zustehenden KG-Gewinnes bzw. 43 % des anteiligen Konzernergebnisses der Merck-Gruppe.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Geschäftsverlauf 2010 war ordentlich, Gewinn (+70 %) und Eigenkapital (+9,2 %) haben sich kräftig erhöht. Es gibt auch keine Anhaltspunkte, die gegen eine Entlastung der Geschäftsleitung sprechen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Es gibt keine Anhaltspunkte, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrates sprechen. Er hat seine beschränkten Befugnisse wahrgenommen

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Ja, aber mit Vorbehalt. Die Gesellschaft beschäftigt seit vielen Jahren den gleichen Abschlussprüfer. Aus Sicht der SdK wäre es sinnvoll, wenn auch der Abschlussprüfer in einem gewissen Rhythmus erneuert wird, so wie dies bei Aufsichtsräten auch der Fall ist; bzw. dass wie bei anderen AG Teilaufgaben (bestimmte geographische Gebiete oder größere Tochtergesellschaften) von einem zweiten Prüfer wahrgenommen werden, um auch den Wettbewerb in diesem Bereich zu nutzen.

TOP 7
Beschlussfassung über das Vergütungssystem der Geschäftsleitungsmitglieder

Enthaltung
Begründung: Obwohl das Vergütungssystem für die Geschäftsleitung materiell akzeptabel ist, kann die SdK hierzu einem Beschluss nicht zustimmen, da der von den Aktionären gewählte Aufsichtsrat weder für die Anstellung noch für die Vergütung der Geschäftsleitungsmitglieder zuständig ist.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden

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