Hauptversammlung der Merck KGaA am 08.04.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Gesellschaft, des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2010
mit dem Bericht des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Die Wirtschaftsprüfer haben den Jahresabschluss vorbehaltlos
testiert und auch der Geschäftsbericht zeigt, dass die Gesellschaft
ordentlich gewirtschaftet hat und mit Umsicht geführt wurde.
TOP 3
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2010
Zustimmung
Begründung: Die von 1 € auf 1,25 € je Aktie erhöhte Dividende entspricht einer Ausschüttungsquote von 47,4 % des den Aktionären zustehenden KG-Gewinnes bzw. 43 % des anteiligen Konzernergebnisses der Merck-Gruppe.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsleitung für das
Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Der Geschäftsverlauf 2010 war ordentlich, Gewinn (+70 %) und Eigenkapital (+9,2 %) haben sich kräftig erhöht. Es gibt auch keine Anhaltspunkte, die gegen eine Entlastung der Geschäftsleitung sprechen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Es gibt keine Anhaltspunkte, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrates sprechen. Er hat seine beschränkten Befugnisse wahrgenommen
TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2011
Zustimmung
Begründung: Ja, aber mit Vorbehalt. Die Gesellschaft beschäftigt seit vielen Jahren den gleichen Abschlussprüfer. Aus Sicht der SdK wäre es sinnvoll, wenn auch der Abschlussprüfer in einem gewissen Rhythmus erneuert wird, so wie dies bei Aufsichtsräten auch der Fall ist; bzw. dass wie bei anderen AG Teilaufgaben (bestimmte geographische Gebiete oder größere Tochtergesellschaften) von einem zweiten Prüfer wahrgenommen werden, um auch den Wettbewerb in diesem Bereich zu nutzen.
TOP 7
Beschlussfassung über das Vergütungssystem der Geschäftsleitungsmitglieder
Enthaltung
Begründung: Obwohl das Vergütungssystem für die Geschäftsleitung materiell akzeptabel ist, kann die SdK hierzu einem Beschluss nicht zustimmen, da der von den Aktionären gewählte Aufsichtsrat weder für die Anstellung noch für die Vergütung der Geschäftsleitungsmitglieder zuständig ist.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden
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