Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 16.03.11



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Hauptversammlung der MAGIX AG am 16.03.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MAGIX AG zum 30. September 2010 nebst Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2010 nebst Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010 in Gesellschaft und Konzern und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der MAGIX AG

Zustimmung
Begründung: Es ist erfreulich, dass die Gesellschaft endlich der SdK-Forderung der vergangenen Hauptversammlungen nachkommt und eine Dividende an die Aktionäre ausschüttet und auf den Rückkauf und den Einzug eigener Aktien verzichtet. Aufgrund der guten Liquiditätslage der Gesellschaft ist auch eine Vollausschüttung des Bilanzgewinns gerechtfertigt.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009/2010

Zustimmung
Begründung: Da die Gesellschaft weiterhin erfolgreich arbeitet, gibt es keine Probleme bei der Entlastung.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010

Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar, hat der AR seine Aufgaben erfüllt.

TOP 5
Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen die Wiederwahl spricht.

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010/2011

Zustimmung
Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen den Abschlussprüfer spricht.

TOP 7
Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ohne Ausgabe neuer Aktien und anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung zum Zwecke einer Auszahlung an die Aktionäre und entsprechende Satzungsänderungen sowie eine Herabsetzung des bedingten Kapitals

Enthaltung
Begründung: Bei der Kapitalherabsetzung und anschließender Auszahlung an die Aktionäre handelt es sich nicht um eine Dividende, sondern um die Rückzahlung des eingezahlten Geldes beim Börsengang. Dieses Geld sollte eigentlich für das Wachstum der Gesellschaft investiert werden. Insofern ist die Auszahlung das Eingeständnis der Gesellschaft, dass ihr nichts sinnvolles damit eingefallen ist. Problematisch ist auch, dass zukünftig wahrscheinlich wieder keine Dividende mehr gezahlt werden soll. Besser wäre es daher, auch in den nächsten Jahre weiter eine Dividende zu zahlen und die Liquidität jetzt zu schonen.

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Der Bezugsrechtsausschluss für bis zu 50 % des Grundkapitals bei Sachkapitalerhöhungen wird von der SdK grundsätzlich abgelehnt.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.