Hauptversammlung der Douglas Holding AG am 23.03.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die DOUGLAS HOLDING AG und den Konzern für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2009 bis zum 30. September 2010 (inkl. der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr vom 1.
Oktober 2009 bis zum 30. September 2010
Zustimmung
Begründung: Die Dividendensumme liegt bei 50% des HGB-Nachsteuerergebnisses der AG.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr vom
1. Oktober 2009 bis zum 30. September 2010
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat die der Gesellschaft für 2009/2010 gesetzten wesentlichen Ziele erreicht und den Konzerngewinn um 21% gesteigert.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
vom 1. Oktober 2009 bis zum 30. September 2010
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Vorkommnisse bekannt, die einer Entlastung des Aufsichtsrates entgegenstehen würden. Der AR ist seinen Pflichten nachgekommen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder
Zustimmung
Begründung: Diesem System kann zugestimmt werden, da es einfach ist und übersichtlich für die Aktionäre. Die variablen Elemente der Vorstandsbezüge sind an betriebswirtschaftlich nachvollziehbaren Kriterien ausgerichtet.
TOP 6
Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates
Zustimmung
Begründung: Über die vorgeschlagenen Persönlichkeiten (darunter eine Frau) ist nichts Nachteiliges bekannt und sie passen auch zu den Geschäften des Douglas Konzerns.
TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2010 bis zum
30. September 2011
Zustimmung
Begründung: Über den vorgeschlagenen Abschlussprüfer ist nichts Nachteiliges bekannt, dass seiner Wiederwahl entgegen stehen würde.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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