Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 16.03.11



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Hauptversammlung der Dr. Hönle Aktiengesellschaft am 16.03.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dr. Hönle Aktiengesellschaft zum 30. September 2010 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2010, des Lageberichts für die Dr. Hönle Aktiengesellschaft und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2009/2010

Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttung beträgt rd. ein Drittel des Konzernjahresüberschusses und liegt damit unter der von der SdK geforderten in etwa hälftigen Teilung zwischen Gesellschaft und Aktionär. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass die Gesellschaft die Dividendenzahlung nach Jahren der Abstinenz wieder aufnimmt.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009/2010

Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK hat der Vorstand, gerade mit Blick auf die Konsolidierungsleistung bei zugekauften Gesellschaften sowie die erfolgte Umsatz- und Ergebnisverbesserung, im abgelaufenen Geschäftsjahr eine überzeugende Leistung abgeliefert.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010

Zustimmung
Begründung: Soweit für die SdK erkennbar, ist der Aufsichtsrat seiner Kontroll- und Beratungsfunktion nachgekommen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010/2011

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl der vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gibt es seitens der SdK keine Einwände. Nichtsdestotrotz sollte weiterhin darauf geachtet werden, dass Leistungen des Wirtschaftsprüfers außerhalb der Prüfung nicht Überhand nehmen, so dass die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung gewahrt bleibt.

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bedingten Kapitals 2000/I und Aufhebung von § 5 Abs. 4 der Satzung (Aktienoptionsprogramm 2000)

Zustimmung
Begründung: Das Aktienoptionsprogramm 2000 ist mittlerweile ausgelaufen; die Optionen sind ausgeübt bzw. verfallen.

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bedingten Kapitals 2004/I und Aufhebung von § 5 Abs. 5 der Satzung (Aktienoptionsprogramm 2004)

Zustimmung
Begründung: Das Aktienoptionsprogramm 2004 ist mittlerweile ausgelaufen; die Optionen sind ausgeübt bzw. verfallen.

TOP 8
Ergänzung von § 18 („Einberufung“) der Satzung

Zustimmung;
Begründung: Der Beschlussvorschlag ist aus Sicht der SdK unproblematisch und „modernisiert“ die Satzung.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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