Hauptversammlung der Aurubis AG am 03.03.2011
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses der Aurubis AG zum 30. September 2010, der Lageberichte
der Aurubis AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2009/2010, des
Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns sowie der erläuternden Berichte des Vorstands zu den
Angaben nach den §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches
HGB)
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung.
Begründung:
Nachdem im vorhergegangenen Geschäftsjahr auf Grund der Finanz- und Wirtschaftskrise abgeschwächte Erträge zu einer Reduzierung der
Ausschüttung führten, hat sich das Bild im Geschäftsjahr 2009/2010
merklich gewandelt. Die Dividende soll von Euro 0,65 je Aktie auf Euro 1,00
steigen. Damit ist die Dividendenauskehrung zwar noch nicht bei der von der SdK geforderten, etwa hälftigen Teilung des Konzernjahresüberschusses zwischen Aktionär und Gesellschaft angekommen, die Erhöhung ist aber auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Die Dividenden-Rendite liegt bei 2,5%.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2009/2010
Zustimmung.
Begründung: Der Aurubis Konzern hat die Wirtschaftskrise hinter sich gelassen und zeigte sich am Ende des Geschäftsjahres in guter Verfassung. Es wurde ein deutlich positives Ergebnis erzielt, wobei sich das flexible Geschäftsmodell des Konzerns erneut bewährt hat. An der Verbreiterung der Rohstoffbasis (Kupferkonzentrat/Altkupfer) wurde erfolgreich gearbeitet, ebenso an ausgewogener Auslastung der Produktionsanlagen sowie an optimierter Kundenorientierung. Der Kurs der Aktie stieg im Geschäftsjahr
um 23%.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2009/2010
Zustimmung.
Begründung: Soweit für die SdK nachvollziehbar, hat der Aufsichtsrat den Vorstand
kompetent geführt und beraten, mit dem Ziel einer nachhaltigen Steigerung des
Unternehmenswerts.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht
Von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2010/2011
Zustimmung.
Begründung: Es liegen der SdK keine Informationen vor, die gegen die erneute Bestellung von PricewaterhouseCoopers AG sprechen würden.
TOP 6
Beschlussfassung über die neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung
eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugs-
und Andienungsrechts
Ablehnung.
Begründung: Grundsätzlich bevorzugt die SdK die Dividendenauskehrung gegenüber dem Aktienrückkauf. Da Aurubis von der Ermächtigung zum Rückkauf bisher keinen Gebrauch gemacht hat, handelt es sich im vorliegenden Fall zudem um einen so genannten Vorratsbeschluss. Die SdK lehnt den vorgelegten Aktienrückkauf aktuell allerdings ab, da die Dividendenauskehrung bis dato noch nicht die von der SdK geforderte Zielmarke von ca. 50% des Konzernjahresüberschusses erreicht hat. Sobald dieses der Fall ist, ist gegen einen zusätzlichen und vertrauensvollen Einsatz des Instruments „Aktienrückkauf“ nichts einzuwenden.
TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit
der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und Satzungsänderungen
Ablehnung.
Begründung: Die bis zum 29. März 2011 bestehende Ermächtigung über Euro
27.583.372,80 ist im Rahmen einer am 14. Januar 2011 durchgeführten
Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts in Höhe von Euro
10.462.653,44 genutzt worden, wodurch dem Unternehmen knapp Euro 170 Mio.
zugeflossen sind. Beabsichtigte Mittelverwendung sind nicht bekannt.
Es wird nunmehr die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung und die Schaffung eines neuen aufgestockten genehmigten Kapitals in Höhe von 50% des Grundkapitals für die Dauer von 5 Jahren bis zum 2. März 2016 beantragt.
Im Falle des Bezugsrechtsausschlusses bei Sachkapitalerhöhungen wird eine
Obergrenze von Euro 38.046.026,24 = 33% des Grundkapitals vorgeschlagen.
Aus Sicht der SdK und vor dem Hintergrund der in der Vergangenheit mit der
Ausnutzung Genehmigter Kapitalien anderweitig gemachter negativer
Erfahrungen lehnt die SdK Ermächtigungen zur Kapitalerhöhung gegen
Sacheinlagen mit Bezugsrechtsausschluss für mehr als 10% des aktuellen
Grundkapitals ab. Genauso gilt dies für Bareinlagen mit Bezugsrechten für
größer 25% des aktuellen Grundkapitals.
Größere Kapitalmaßnahmen sollten nach Auffassung der SdK über die
Tagesordnung einer Hauptversammlung entschieden werden.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|