Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 03.03.11



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Hauptversammlung der Aurubis AG am 03.03.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Aurubis AG zum 30. September 2010, der Lageberichte der Aurubis AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2009/2010, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches HGB)

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung.
Begründung: Nachdem im vorhergegangenen Geschäftsjahr auf Grund der Finanz- und Wirtschaftskrise abgeschwächte Erträge zu einer Reduzierung der Ausschüttung führten, hat sich das Bild im Geschäftsjahr 2009/2010 merklich gewandelt. Die Dividende soll von Euro 0,65 je Aktie auf Euro 1,00 steigen. Damit ist die Dividendenauskehrung zwar noch nicht bei der von der SdK geforderten, etwa hälftigen Teilung des Konzernjahresüberschusses zwischen Aktionär und Gesellschaft angekommen, die Erhöhung ist aber auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Die Dividenden-Rendite liegt bei 2,5%.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009/2010

Zustimmung.
Begründung: Der Aurubis Konzern hat die Wirtschaftskrise hinter sich gelassen und zeigte sich am Ende des Geschäftsjahres in guter Verfassung. Es wurde ein deutlich positives Ergebnis erzielt, wobei sich das flexible Geschäftsmodell des Konzerns erneut bewährt hat. An der Verbreiterung der Rohstoffbasis (Kupferkonzentrat/Altkupfer) wurde erfolgreich gearbeitet, ebenso an ausgewogener Auslastung der Produktionsanlagen sowie an optimierter Kundenorientierung. Der Kurs der Aktie stieg im Geschäftsjahr um 23%.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010

Zustimmung.
Begründung: Soweit für die SdK nachvollziehbar, hat der Aufsichtsrat den Vorstand kompetent geführt und beraten, mit dem Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht Von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2010/2011

Zustimmung.
Begründung: Es liegen der SdK keine Informationen vor, die gegen die erneute Bestellung von PricewaterhouseCoopers AG sprechen würden.

TOP 6
Beschlussfassung über die neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

Ablehnung.
Begründung: Grundsätzlich bevorzugt die SdK die Dividendenauskehrung gegenüber dem Aktienrückkauf. Da Aurubis von der Ermächtigung zum Rückkauf bisher keinen Gebrauch gemacht hat, handelt es sich im vorliegenden Fall zudem um einen so genannten Vorratsbeschluss. Die SdK lehnt den vorgelegten Aktienrückkauf aktuell allerdings ab, da die Dividendenauskehrung bis dato noch nicht die von der SdK geforderte Zielmarke von ca. 50% des Konzernjahresüberschusses erreicht hat. Sobald dieses der Fall ist, ist gegen einen zusätzlichen und vertrauensvollen Einsatz des Instruments „Aktienrückkauf“ nichts einzuwenden.

TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und Satzungsänderungen

Ablehnung.
Begründung: Die bis zum 29. März 2011 bestehende Ermächtigung über Euro 27.583.372,80 ist im Rahmen einer am 14. Januar 2011 durchgeführten Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts in Höhe von Euro 10.462.653,44 genutzt worden, wodurch dem Unternehmen knapp Euro 170 Mio. zugeflossen sind. Beabsichtigte Mittelverwendung sind nicht bekannt.
Es wird nunmehr die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung und die Schaffung eines neuen aufgestockten genehmigten Kapitals in Höhe von 50% des Grundkapitals für die Dauer von 5 Jahren bis zum 2. März 2016 beantragt. Im Falle des Bezugsrechtsausschlusses bei Sachkapitalerhöhungen wird eine Obergrenze von Euro 38.046.026,24 = 33% des Grundkapitals vorgeschlagen. Aus Sicht der SdK und vor dem Hintergrund der in der Vergangenheit mit der Ausnutzung Genehmigter Kapitalien anderweitig gemachter negativer Erfahrungen lehnt die SdK Ermächtigungen zur Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen mit Bezugsrechtsausschluss für mehr als 10% des aktuellen Grundkapitals ab. Genauso gilt dies für Bareinlagen mit Bezugsrechten für größer 25% des aktuellen Grundkapitals. Größere Kapitalmaßnahmen sollten nach Auffassung der SdK über die Tagesordnung einer Hauptversammlung entschieden werden.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.