Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 17.02.11



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Hauptversammlung der Infineon Technologies AG am 17.02.2011

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Infineon Technologies AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 30. September 2010, des zusammengefassten Lageberichts für die Infineon Technologies AG und den Infineon-Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2009/2010

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung.
Begründung: Das Geschäftsjahr 2009/10 war für die Infineon AG sehr erfolgreich. Nach dem harten Sanierungskurs der vorangegangenen Jahre konnte erstmals wieder ein Konzernjahresüberschuss von 660 Mio. € erzielt werden. Dies entspricht einem Ergebnis je Aktie (unverwässert) von 61 Cent. Den Aktionären sollen hiervon ca. 16,4% in Form einer Dividendenzahlung in Höhe von 10 Cent je Aktie zufließen. Aus Sicht der SdK hätte durchaus Spielraum für eine höhere Dividende bestanden, da die Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation der Gesellschaft als excellent zu bezeichnen ist, und die Ausschüttungsquote weit unter dem von der SdK geforderten 40-60% des Konzernjahresüberschusses liegt. Die vorgeschlagenen Dividende ist als \"Anlaufdividende\" und aufgrund des eher als volatil zu bezeichnenden Geschäftsmodells noch akzeptabel.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung.
Begründung: Die Trennung vom ehemaligen Finanzvorstand Dr. Schröter ist der einzige \"schwarze Fleck\" auf der ansonsten weißen Weste der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2009/10. Der Verkauf der Wireless-Sparte war aus Sicht der SdK eine richtige Entscheidung, um in Zukunft weniger volatile Finanzkennzahlen vorzuweisen und sich mit seinen Investitionen auf die weniger volatilen Segmente beschränken zu können. Es liegt ferner aus Sicht der SdK kein Grund für eine Nichtentlastung vor.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Pflichten gemäß dem Bericht des Aufsichtsrates in insgesamt acht Sitzungen vollständig erfüllt. Es gibt aus Sicht der SdK keinen ersichtbaren Grund, die Entlastung zu verweigern.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2010/2011

Zustimmung.
Begründung: Die KPMG AG gehört zu den Top 4 der internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, und scheint somit hinreichend qualifiziert. Aufgrund der jahrelangen Prüfertätigkeit der KPMG AG bei der Infineon AG erschient es jedoch in den nächsten Jahre angemessen, einen Wechsel des Prüfers anzustreben.

TOP 6
Wahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung.
Begründung: Die SdK bedauert das vollständige Ausscheiden von Herrn Prof. Dr. Wucherer, da dieser aus unserer Sicht das mit Abstand fachlich qualifizierteste Aufsichtsratsmitglied gewesen sein dürfte. Die Nominierung von Herrn Wolfgang Mayrhuber als Nachfolger für Herrn Prof. Dr. Wucherer findet die Zustimmung der SdK. Aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung an der Spitze des Lufthansa Konzerns und seiner beruflichen Qualifikation erscheint Herr Mayrhuber als ein sehr gut geeigneter Kandidat.

TOP 7
Billigung des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder

Ablehnung.
Begründung: Das Vergütungssystem ist von seiner Struktur her geeignet und wird von der SdK begrüßt. Jedoch ist aus Sicht der SdK der Einsatz von Aktienoptionen zur langfristigen Vergütung von Vorstandsmitgliedern generell nicht tragbar. Ebenso enthält das vorgelegte Vergütungssystem von der SdK nicht akzeptierte Change-of-Control-Klauseln.

TOP 8
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Ablehnung.
Begründung: Die SdK präferiert grundsätzlich die Dividendenauskehrung gegenüber dem Aktienrückkauf. Solange die Dividende nicht bei der von der SdK als Zielvorgabe gesetzten hälftigen Teilung zwischen Aktionär und Gesellschaft angekommen ist, wird der Beschlussvorschlag abgelehnt.

TOP 9
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Derivaten

Ablehnung.
Begründung: Die Gesellschaft sollte aufgrund der guten Finanz- und Bilanzkennziffern aus Sicht der SdK gerne die Möglichkeit bekommen, eigene Aktien über die Börse zurückkaufen zu können. Jedoch erscheint der Einsatz von Derivaten hierzu nicht geeignet. Die SdK lehnt dies strikt ab.

TOP 10
Zustimmung zum Abschluss einer Vergleichsvereinbarung mit dem ehemaligen Vorstandsmitglied Dr. Ulrich Schumacher

Zustimmung.
Begründung: Der Vergleich ist aus Aktionärssicht nicht erfreulich. Jedoch erscheint dies aus Sicht der SdK die wirtschaftlich sinnvollste Alternative, da ein Obsiegen vor Gericht wohl unwahrscheinlich erscheint.

TOP 11.1
Satzungsänderung

Zustimmung.
Begründung: Der § 9 der Satzung wird an die gesetzlichen Bestimmungen angepasst und zum Teil vereinfacht. Aus Sicht der SdK spricht nichts gegen eine Anpassung.

TOP 11.2
Satzungsänderung

Ablehnung.
Begründung: Die SdK lehnt eine variable Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern generell ab, da eine solche falsche Anreize schaffen könnte.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.